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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 847 von 1171<br />

15.2.2.1.2 Forderungen nach Untersuchung weiter Gebiete<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde waren drüber hinaus keine weiteren potenziellen FFH-<br />

Gebiete oder faktischen Vogelschutzgebiete in die Vorprüfung einzubeziehen.<br />

Von Trägern öffentlicher Belange - insbesondere Kommunen – und auch Einwendern sind im Rahmen<br />

des Anhörungsverfahrens eine Vielzahl von Gebieten benannt worden, die dem Netz Natura 2000 zuzurechnen<br />

seien und die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Im Einzelnen wurden insbesondere<br />

folgende Gebietsbezeichnungen benannt:<br />

- Hubertussee<br />

- Walterdorfer Flutgrabenaue<br />

- Dahme- Seenkette, Wolziger See- Teupitzer See<br />

- Dahme- Unterlauf<br />

- Gosener Wiesen<br />

- Seddinsee,<br />

- Vogelschutzgebiet "Die Bänke"<br />

- FFH-Vorschlagsgebiet "Müggelspree<br />

- Landschaftsschutzgebiet Müggelspree<br />

- FFH-Gebiet Glasowbachniederung"<br />

- Brunnluch<br />

- Heidehof-Golmberg<br />

- Zülowgrabenniederung<br />

- Wernsdorfer See<br />

- Prierowsee<br />

- Horstdorfer Hechtsee<br />

- Tiergarten<br />

- Sutschketal<br />

- Notte-Niederung<br />

- Teil des „Zeuthener Sees“<br />

- Langer See<br />

- Große Krampe<br />

- Zülowgraben/Groß Machnower See<br />

- Genshagener Busch<br />

- Müggelheimer Wiesen<br />

- Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug<br />

- Krumme Laake/Pelzlaake<br />

- Langes Luch<br />

- Kleines Luch<br />

- Kleines Fenn<br />

- Blankenfelder See<br />

- Westufer Rangsdorfer See<br />

Aufgrund dieser Angaben hat die Planfeststellungsbehörde die Träger des Vorhabens aufgefordert,<br />

über die von den Ländern gemeldeten Gebiete hinaus auch alle meldewürdigen Gebiete im Hinblick auf<br />

mögliche vorhabensbedingte Beeinträchtigungen zu untersuchen und gegebenenfalls in die Gebietskulisse<br />

der Vorprüfung zu übernehmen. Dabei sollten die in Stellungnahmen und Einwendungen genannten<br />

Gebiete berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde sind die Träger des Vorhabens<br />

dieser Forderung durch die im März 2004 eingereichte Vorprüfung ausreichend nachgekommen.

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