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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 853 von 1171<br />

Regel keine negativen Reaktionen auf Vogelpopulationen zu erwarten sind. Dieses Ergebnis wird<br />

auch durch eine entsprechende Empfehlung des Landesumweltamtes Brandenburg 247 gestützt.<br />

„Nuthe-Nieplitz-Niederung“ und IBA „Rangsdorfer See/Prierowsee“<br />

Das Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ und auch das IBA-Gebiet „Rangsdorfer See/Prierowsee“<br />

werden im Prognosefall (Szenario 20XX) nicht unterhalb der Flughöhe von 600 m überflogen - eine<br />

erhebliche Belästigung ist daher auszuschließen. Diese Auffassung wird vom Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und Raumordnung durch die Stellungnahmen vom 2.4. und 28.4.2004 gestützt.<br />

Danach ist augrund der Überflughöhen über 600 m eine Verträglichkeit mit den zur Meldung an die<br />

EU vorgesehenen Gebieten „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ mit dem Teilstück „Rangsdorfer See“ gegeben.<br />

Diese Aussagen lassen sich aufgrund der Überflughöhen von über 600 m auch auf das restliche<br />

IBA-Gebiet übertragen.<br />

Durch die geplanten Hauptan- und abflugstrecken werden Pendelflüge von Gänsen und Kranichen<br />

zwischen dem Schlafgewässer des IBA-Gebiets „Rangsdorfer See/Prierowsee“ und dem als Nahrungshabitat<br />

genutzten Raum „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben“ in einer Höhe von<br />

400m bis 600m gekreuzt. Bereits im IST-Zustand liegt eine Kreuzung im gleichen Höhenbereich mit<br />

der Hauptanflugstrecke der heutigen Südbahn vor.<br />

Nach Auskunft des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung (Stellungnahme<br />

vom 2.4.2004) finden die Pendelflüge der Tiere in der Regel in Höhen von unter 200 m statt. Somit<br />

ist eine deutliche vertikale Trennung zu den Flugzeugen vorhanden. Obwohl Rastvögel grundsätzlich<br />

empfindlicher sind als Brutvögel, ist wegen der bereits aktuell durch die Hauptanflugstrecke der<br />

heutigen Südbahn verursachten Überflüge davon auszugehen, dass die hier regelmäßig rastenden<br />

Vogelschwärme mit dem Ereignis vertraut sind. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde sind erhebliche<br />

Belästigungen daher auszuschließen. Diese Einschätzung wird auch durch die Stellungnahme<br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung 2.4.2004 bestätigt.<br />

„Müggelspree“<br />

Das Berliner Gebiet „Müggelspree“ wird bis auf einen kleinen Teilbereich nicht unterhalb von 600 m<br />

überflogen - so dass im überwiegenden Teil erhebliche Belästigungen allein deshalb auszuschließen<br />

sind. Für den genannten Teilbereich, der bereits im IST-Zustand durch Anflüge auf der heutigen<br />

Südbahn überflogen wird, beträgt die Überflughöhe ca. 570 m. Die Größe des hiervon betroffenen<br />

Gebiets liegt unter 5 % der Gesamtfläche des Gebiets „Müggelspree“.<br />

Da der Erhaltungszustand der Populationen im Gebiet „Müggelspree“ einerseits trotz der bereits<br />

bestehenden Vorbelastung durch Überflüge überwiegend gut ist und andererseits keine Änderung<br />

der Flughöhen durch das Vorhaben ausgelöst wird, geht die Planfeststellungsbehörde davon aus,<br />

dass die Vögel an die Überflugereignisse gewöhnt sind und keine erheblichen Belästigungen zu erwarten<br />

sind. Die Befürchtung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, das Vorhaben könne zu einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets führen, sind nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde<br />

daher unbegründet. Diese Einschätzung wird durch die zuständige Fachbehörde (Senatsverwaltung<br />

247 Landesumweltamt Brandenburg 2002: Luftsport in Brandenburg – Karte mit Empfehlungen für die allgemeine Luftfahrt,<br />

den Luftsport und Ballonfahrer, Potsdam

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