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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1159 von 1171<br />

weis ohne zusätzliche wasserbauliche Maßnahmen (Grundräumung und Böschungserhöhungen) abgeleitet<br />

werden.<br />

Eine Wassermenge von bis zu 33 l/s aus dem Basisabfluß der Retentionsbodenfilter wird in den Glasowbach<br />

eingeleitet und bewirkt so eine Stützung des Abflusses in Niedrigwassersituationen. Dies trägt<br />

zur Stabilisierung der bachbegleitenden naturschutzfachlich hochwertigen Flächen bei. <strong>Der</strong> Rückstau in<br />

Nebengewässern des Selchower Flutgrabens (Trift-, Ebbe- und Plumpengraben) wurde ergänzend<br />

untersucht. Demzufolge sind auch ohne den Flughafenausbau Rückstauerscheinungen in den Gewässern<br />

Trift- und Ebbegraben sowie Plumpengraben nicht auszuschließen. Bei einer ordnungsgemäßen<br />

Pflege der Vorflut und Nutzung von Retentionsräumen erscheint jedoch eine Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

ohne zusätzliche Belastung der Unterlieger realisierbar.<br />

Hinsichtlich des Rückstaus bedingt durch die Einleitung von Niederschlagswasser in den Selchower<br />

Flutgaben im Maximalfall ist von Bedeutung, dass unabhängig vom Vorhaben durch eine Grundräumung<br />

das abflusswirksame Gewässerprofil vergrößert wird, so dass sich bei gleichem Abfluss ein geringerer<br />

Wasserstand einstellt. Die derzeitige Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des<br />

bestehenden Flughafens (bis etwa 2,5 m³/s im Maximalfall) erfolgt ohne die künftig vorgesehenen<br />

Rückhalte- und Speicheranlagen. Mit der Aktivierung der Wehre und Nutzung der Rückhalteräume wird<br />

ein bislang nicht vorhandenes Instrument zur Regulierung des Abflusses im Selchower Flutgraben in<br />

Abhängigkeit vom Ableitungsvermögen und dem Wasserstand geschaffen. Die vorgesehenen Stau-<br />

und Rückhalteeinrichtungen im Bereich des östlichen Selchower Flutgrabens tragen zu einer Verbesserung<br />

der aktuell ohne Ausbau bestehenden Rückstauproblematik am Selchower-Flutgraben bei.<br />

5.7 Schutzgut Landschaft<br />

5.7.1 Beeinträchtigungen durch den Verlust von Landschaftsbildeinheiten und Landschaftsbildelementen<br />

<strong>Der</strong> teilweise oder vollständige Verlust von Landschaftsbildeinheiten bzw. von Landschaftselementen im<br />

Flughafenumgriff und im Bereich der sonstigen Vorhabensbestandteile (vor allem auch der Straßen-<br />

und Schienenanbindung und der Hochspannungsfreileitungen) stellt eine Beeinträchtigung für das<br />

Schutzgut Landschaft dar. Er geht einher mit dem Verlust der entsprechenden Biotopstrukturen. Von<br />

den hieraus für das Schutzgut Landschaft abzuleitenden erheblichen Beeinträchtigungen sind somit die<br />

gleichen Flächen betroffen. Überwiegend handelt es sich bei den betroffenen Landschaftsteilen um<br />

Elemente mit allgemeiner Bedeutung. Für diese Beeinträchtigung und die hieraus abzuleitenden Konflikte<br />

erfolgt daher die Darstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Betrachtung<br />

der Biotopverluste. Für den Verlust der Biotopflächen werden die naturschutzrechtlich erforderlichen<br />

Kompensationsmaßnahmen planfestgestellt. <strong>Der</strong> Verlust von Wert- und Funktionselementen<br />

besonderer Bedeutung, dies sind im Wesentlichen die Erholungswälder, wird hierbei durch eine zusätzliche<br />

Kompensation berücksichtigt. Durch die Multifunktionalität der Maßnahmen zur Kompensation der<br />

Biotopverluste ist auch die Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft<br />

gewährleistet.<br />

5.7.2 Beeinträchtigungen durch Veränderung weiträumiger Sichtbeziehungen<br />

Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschaft ergeben sich durch die Wahrnehmbarkeit der Bauwerke<br />

in der umgebenden Landschaft.

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