03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 698 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Teilweise fordern die Einwender die Vorhabensträger auf, Beweissicherungsverfahren durchzuführen.<br />

Bewohner von Diepensee fordern, dass bis zu ihrer Umsiedlung keine lärmverursachenden Baumaßnahmen<br />

stattfinden.<br />

Die nach den Planantragsunterlagen vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen werden von den Einwendern<br />

im Hinblick auf das Gemarkungsgebiet Selchow als unzureichend angesehen. <strong>Der</strong> erforderliche<br />

Lärmschutz könne nur durch Lärmschutzwände entlang der als Zubringerstraßen zu den Baustellen<br />

benutzten Straßen gesichert werden.<br />

Insbesondere auch durch die Bautätigkeit wird eine Beeinträchtigung der Gesundheit befürchtet. Die<br />

Belastungen während der Bauphase seien bei der lärmmedizinischen Beurteilung zu berücksichtigen.<br />

Das Amt für Immissionsschutz Wünsdorf schlägt folgende Nebenbestimmungen vor:<br />

- Vor Beginn der Abriss- und Bauarbeiten sind der Planfeststellungsbehörde Bauablaufpläne (Art und<br />

Umfang, zeitlicher Ablauf, eingesetzte Maschinen, anfallende Abfälle usw.) z. B. für einzelne Bauabschnitte,<br />

Einzelvorhaben oder Anlagen vorzulegen.<br />

- Die Begutachtung der konkreten möglichen schädlichen Umweltauswirkungen im Sinne des<br />

BImSchG (Luftschadstoffe, Erschütterungen, Lärm) erfolgt auf Grundlage der Bauablaufpläne.<br />

- Immissionsschutz - und abfallrechtliche Auflagen im Ergebnis dieser Gutachten werden vorbehalten.<br />

- Mit dem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die<br />

Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Anhang der 4. BImSchV, die im Zusammenhang<br />

mit der Bauphase stehen (Brecher- und Siebanlagen, Betonmischwerke usw.) nicht erteilt.<br />

Das Amt für Immissionsschutz Wünsdorf begründet seine Forderung nach den vorstehenden Auflagen<br />

damit, dass die Träger des Vorhabens während der Bauzeit u. a. die Errichtung diverser Anlagen auf<br />

dem Flughafengelände beabsichtigten, die ausschließlich der Versorgung der Baustelle mit Baustoffen<br />

(z. B. Fertigteilen, Fertigbeton und Asphalt) dienten. Es sei davon auszugehen, dass diese Anlagen<br />

dem BImSchG unterliegen. Daher müsse die Planfeststellungsbehörde bezüglich der derzeit auch ausdrücklich<br />

noch nicht begehrten Genehmigungen Vorbehalte machen, um nicht die Konzentrationsrechtsfolge<br />

des § 9 Abs. 1 LuftVG eintreten zu lassen. Ausweislich des Gutachtens M 22 seien Überschreitungen<br />

der geltenden Immissionsrichtwerte der VV Baulärm durch die Baustellen innerhalb wie<br />

auch außerhalb des Flughafengeländes über die gesamte Bauzeit zu erwarten. Die von dem Gutachter<br />

zwecks Schallschutz vorgesehene Maßnahme (Einsatz lärmarmer Baumaschinen und Fahrzeuge) wird<br />

seitens des Amts für Immissionsschutz Wünsdorf als „technisch möglich“ eingeschätzt, zumal als Berechnungsgrundlage<br />

Mittelungspegel handelsüblicher Maschinen verwendet worden seien. Das Standardleistungsbuch<br />

für Bauwesen weise für einen Teil der hier einzusetzenden Baumaschinen wesentlich<br />

geringere Schall-Leistungspegel voraus. Von den Trägern des Vorhabens angedachte organisatorische<br />

Maßnahmen, wie die Nutzung entstehender Erdwälle und das Aufstellen von Büro- und Sozialcontainern<br />

als abschirmende Hindernisse, seien dagegen als effektive Schallschutzmaßnahme nur bedingt<br />

geeignet, da sie in der Regel nicht für die gesamte Bauzeit dauerhaft existent und organisatorisch<br />

schwierig zu steuern seien.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!