03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1036 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

eine Außenwohnbereichsentschädigung festgesetzt wird (vgl. Abschnitt C.II.10.1.8.4.1<br />

„Außenwohnbereiche“, ab Seite 660, im Abschnitt „Lärm“). Die Festlegung des Wertes für die Außenwohnbereichsentschädigung<br />

orientiert sich an der Schwelle zur unzumutbaren Kommunikationsbeeinträchtigung<br />

im Außenwohnbereich.<br />

Grundsätzlich ist die Schutzbedürftigkeit von Freiflächen bei Grundstücken je nach Lage und bestimmungsgemäßer<br />

Nutzung konkret festzustellen (Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, § 9,<br />

Rn 95). Die vorliegende Nutzung (Betrieb eines Reiterhofs, insbesondere einer Reithalle für Reitunterricht<br />

im Dressur- und Springreiten) wird durch die zu erwartende Lärmeinwirkung nicht erheblich<br />

beeinträchtigt. Die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler ist auch bei einem Leq(3,Tag) von<br />

65,4 dB(A) unter zumutbaren Bedingungen möglich. Sie unterscheidet sich insofern von der Kommunikation<br />

im Außenwohnbereich, als ohnehin zumeist kurze Anweisungen gegeben werden und<br />

größere Distanzen zu überwinden sind, was ein lauteres Sprechen erforderlich macht, als beispielsweise<br />

bei einer Unterhaltung auf einer Terrasse. Durch die Geräuschpausen zwischen einzelnen<br />

Überflügen ist es möglich, kurze Anweisungen störungsfrei zu übermitteln. Auch ist es zumutbar,<br />

im Rahmen des Reitunterrichts ggf. ein geeignetes Sprachübermittlungssystem (Mikrophon,<br />

Kopfhörer, drahtlose Übertragung) zu benutzen. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit ist auch zu<br />

berücksichtigen, dass sich der Betrieb (14) 1991 wissentlich in unmittelbarer Nähe eines bestehenden<br />

Flughafens niedergelassen hat und damit Belästigungen durch Fluglärm in Kauf genommen<br />

hat.<br />

Ein Entschädigungsanspruch besteht daher nicht. Die Beeinträchtigung des Reitunterrichts von<br />

Herrn (12) durch belästigenden Lärm wird in die Abwägung eingestellt.<br />

Die Pferdezucht wird durch den ausgebauten Flughafen voraussichtlich nicht beeinträchtigt. Durch<br />

einschlägige Untersuchungen ist belegt, dass als Folge des Fluglärms weder Aborte, noch Veränderungen<br />

der Hormonparameter zu befürchten sind, die so weit gehen, dass die Stabilität der<br />

Trächtigkeit vermindert wird 255 . Auch die Pferdehaltung für einen Reiterhof, sowie das Ausreiten<br />

wird durch die zu erwartenden Geräuschimmissionen des Flughafens voraussichtlich nicht erheblich<br />

beeinträchtigt. Zwar reagierten die Tiere ausweislich des Gutachtens in Untersuchungen mit Erschrecken<br />

und Fluchtbewegungen. Unter extremen Verhältnissen mit starken akustischen und optischen<br />

Reizen seien erhöhte Unfallrisiken mit Pferden nicht auszuschließen. Es gibt jedoch Hinweise<br />

für eine Adaption der Tiere an die Überflüge 256 . Ausweislich des Gutachtens gibt es in weiteren<br />

Untersuchungen Hinweise auf ein Gewöhnungsverhalten der Pferde an Überfliegungen. Freizeitpferde<br />

reagierten weniger als Sportpferde.<br />

Die Planfeststellungsbehörde geht deshalb davon aus, dass eine Gewöhnung der Pferde auch auf<br />

dem Pferdehof eintritt - bzw. möglicherweise bereits eingetreten ist, da es schon durch den bestehenden<br />

Flughafen zu Fluglärmeinwirkungen auf die Pferde kommt - und erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Pferdehaltung und des Reitens durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.<br />

255 Dissertation „Einfluss von Fluglärm auf die Trächtigkeit des Pferdes unter besonderer Berücksichtigung physiologischer<br />

und endokrinologischer Faktoren“, Klaus-Jochen Krüger, Institut für Tierhygiene der Tierärztlichen Hochschule Hannover,<br />

Hannover 1982<br />

256 Dissertation „Untersuchungen über die Auswirkungen von Fluglärm auf endokrinologische und physiologische Parameter<br />

bei in Paddoks gehaltenen tragenden Stuten“, Roland Erath, Institut für Tierhygiene der Tierärztlichen Hochschule Hannover,<br />

Hannover 1984

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!