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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 476 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Sonstige Parkplätze für Beschäftigte (SF 1, SF 3) Einheit Menge<br />

Beschäftigte Stück 3.000<br />

Gesamtfläche m² 90.000<br />

7.3.4 Verkehrsflächen<br />

Auf dem Flughafengelände sind die folgenden Privatstraßen vorgesehen:<br />

7.3.4.1 Zubringer BAB 113n und Terminalvorfahrt<br />

Zur Erschließung des Terminals, der Wirtschafts- und Parkeinrichtungen wird eine dezentrale Verkehrsanbindung<br />

gewählt. <strong>Der</strong> Wirtschaftsverkehr wird bereits frühzeitig auf einen Verteilerring abgeführt. <strong>Der</strong><br />

Vorfahrtsbereich zum Terminal ist über den für den öffentlichen Verkehr frei gegebenen Zubringer direkt<br />

erreichbar. Die Haupterschließung des Terminals liegt ebenerdig im Vorfahrtsbereich. Insgesamt gewährleistet<br />

die gewählte Art der Verkehrsanbindung eine einfache Verteilung der Verkehrsströme zu<br />

den einzelnen Funktionsbereichen und Parkeinrichtungen.<br />

Die genaue Trassenführung innerhalb der im Plan der baulichen Anlagen ausgewiesenen öffentlichen<br />

Verkehrsfläche bleibt der Ausführungsplanung vorbehalten.<br />

7.3.4.2 Interne Verkehrsflächen<br />

Die innere verkehrliche Erschließung des Flughafens basiert auf Betriebsstraßen und auf Vorfeldstraßen.<br />

Betriebsstraßen dienen der flughafeninternen Verbindung der verschiedenen Betriebsbereiche und<br />

der Zufahrt zu den verschiedenen technischen Einrichtungen. <strong>Der</strong> Betriebsbereich umfasst grob alle<br />

Funktionsbereiche, die nicht unmittelbar mit der Flugzeugabfertigung in Verbindung stehen. Dazu zählen<br />

beispielsweise Verwaltungseinrichtungen, Ver- und Entsorgungsanlagen, die Zufahrten zu den Post-<br />

und Frachtumschlagsanlagen, Fahrzeugwerk- Stätten etc. Eine Betriebsstraße verläuft im Innenbereich<br />

des Flughafens entlang des Flughafensicherheitszauns und dient der Streifentätigkeit der Flughafensicherheit<br />

und der am Flughafen tätigen Sicherheitsbehörden.<br />

Für die Betriebsstraßen ist eine Fläche von 153.700 m² festgelegt, die sich folgendermaßen zusammensetzt:<br />

- Betriebsstraße Südbereich: ca. 120.400 m²<br />

- Betriebsstraße Nordbereich: ca. 33.300 m²<br />

Das Netz der Vorfeldstraßen orientiert sich maßgeblich an den Flugzeugpositionen. Im Positionsbereich<br />

werden jeweils vor und hinter jeder Positionsreihe Vorfeldstraßen angeordnet, um den Abfertigungsverkehr<br />

an alle Flugzeugpositionen heranzuführen. Von der Fläche her sind sie bereits in die benötigten<br />

Flugbetriebsflächen eingerechnet.<br />

7.3.5 Flughafenzaun<br />

<strong>Der</strong> Flughafenzaun umfasst das zukünftige Flughafengelände unter Berücksichtigung der primären<br />

Flughafeneinrichtungen und Funktionsbereiche. Sicherheitsempfindliche Bereiche des Flughafens gemäß<br />

§ 19 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LuftVG sind mit einem Zaun nach ICAO-Standard abzusichern.

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