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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1136 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4.9.2.2 Sachgüter<br />

Sachgüter sind zunächst alle Gebäude und sonstigen Bauwerke in den Siedlungsbereichen. Als weitere<br />

Sachgüter ist auf Lagerstätten, bergrechtlich genehmigte Felder sowie Rohstoffsicherungsflächen hinzuweisen.<br />

Sie sind im westlichen und südlichen Untersuchungsraum anzutreffen.<br />

4.9.3 Beschreibung der erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

4.9.3.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme<br />

Erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch<br />

die für die Planungsmaßnahme notwendigen Flächeninanspruchnahme.<br />

4.9.3.2 Verlust von Siedlungs- und Erholungsflächen<br />

Es werden ca. 260 ha Siedlungs- und Erholungsflächen verloren gehen. Dies betrifft vor allem die Orte/Ortsteilen<br />

Diepensee (vollständig), Selchow (Teilflächen) und Kienberg (Teilflächen). Durch die Straßen-<br />

und Schienenanbindung gehen kleinflächig weitere Siedlungs- und Erholungsflächen in Selchow,<br />

Waßmannsdorf, Mahlow und Blankenfelde verloren. Circa 2 ha Erholungswaldfläche werden für die<br />

erforderlichen Schutzstreifen im Bereich der Hochspannungsfreileitung an den Groß Kienitzer Bergen in<br />

Anspruch genommen.<br />

Im wesentlichen sind durch das Vorhaben vor allem Bodendenkmale des Untersuchungsraumes betroffen.<br />

Die Träger des Vorhabens haben die hiervon betroffenen Bereiche in Band N erfasst. Aus dem<br />

Anhörungsverfahren ergaben sich hierzu keine neuen Erkenntnisse. Zusammenfassend sind Verluste<br />

von Bodendenkmälern in Diepensee und Selchow und Verluste von archäologischen Funden und Befunden<br />

im Bereich der Satelliten, des Hochbaubereichs Ost, im Bereich des Fernbahntrogs sowie bei<br />

Verlegung des Erdkabels als vorhabensbedingte Auswirkungen für das Schutzgut Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter zu betrachten. Daneben ist der Verlust des Ziegeleipfuhls als Flächennaturdenkmal zu berücksichtigen.<br />

Dieser wird jedoch auch im Rahmen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen mit eingestellt.<br />

4.9.3.3 Erschütterungsauswirkungen in Siedlungsräumen<br />

Erschütterungsauswirkungen durch den Flugbetrieb (bei Landung und Überflug) mit Auswirkungen auf<br />

Schutzgüter sind nicht zu erwarten. Auch Erschütterungen durch Straßenverkehr sind erfahrungsgemäß<br />

nicht relevant.<br />

Durch den vorhabensbedingten Schienenverkehr entlang der Trassen der Schienenanbindung West<br />

und Ost (bis km 10,8 +30) ist in benachbarten Gebäuden mit vorhabensbedingten Erschütterungen zu<br />

rechnen. Die Auswirkungen auf die Bewohner sind abhängig von der vorhandenen Bausubstanz (Holzbalkendecke<br />

oder Betondecke). Betroffen sind Gebäude in Kienberg und Selchow. Erschütterungsauswirkungen<br />

sind auch in der Bauphase nicht ganz auszuschließen. Allerdings werden die durch die Baugeräte<br />

erzeugten Bodenschwingungen je nach Bauverfahren und Bodeneigenschaften in unterschiedlicher<br />

Weise auf die Gebäude in angrenzenden Siedlungsbereichen übertragen. Die entstehenden Erschütterungsintensitäten<br />

sind jedoch meist gering und von kurzer Dauer.

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