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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 404 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich die Vorzugswürdigkeit des Ausbaus am Standort Schönefeld.<br />

Die Nachteile eines - alternativen - Flughafenneubaus an einem der oben näher betrachteten<br />

Standorte wiegt gegenüber dem Ausbau der vorhandenen Luftverkehrseinrichtungen in Schönefeld und<br />

dem damit verbundenen Ausbau der Anlagen für die Verkehrserschließung so schwer, dass der Standortausbau<br />

in Schönefeld vorzugswürdig ist. Die damit verbundene Konzentration des Luftverkehrs mit<br />

einem den künftigen Qualitätsansprüchen genügenden Ausbau ist dem Ausbau eines der verschiedenen<br />

anderen vorhandenen Flughäfen deutlich überlegen. Ein alleiniger Ausbau der Flughäfen Tegel und<br />

Tempelhof kommt ohnehin für die Erreichung der Planziele nicht in Betracht. <strong>Der</strong> Nachteil neuer Lärmbelastungen<br />

im Umfeld des Ausbaus am Standort Schönefeld wird im Hinblick auf die damit verbundenen<br />

Vorteile im Rahmen der Abwägung in Kauf genommen.<br />

7 Flughafenausbau<br />

7.1 Flugbetriebliche Eignung<br />

Das bestehende Gelände des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld und das für die geplante Erweiterung<br />

der Flughafenanlage vorgesehene angrenzende Gelände ist für den beantragten Ausbau geeignet.<br />

Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es an dieser Stelle in erster Linie auf flugbetriebliche Gesichtspunkte<br />

an. Die Frage, ob möglicherweise ein anderer Standort unter Gesichtspunkten der Raumordnung<br />

und Landesplanung, des Städtebaus oder möglicher Fluglärmbelastungen besser geeignet wäre,<br />

ist für die Beurteilung der Geländeeignung unter technischen Aspekten nicht entscheidend.<br />

Auf dem Gelände des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld findet bereits seit 1934 Flugbetrieb statt.<br />

Seit 1955 wird das Gelände als Verkehrsflughafen genutzt und seit 1965 mit dem heute existierenden<br />

Bahnsystem. Nähere Informationen zur bisherigen Nutzung des Geländes sind den Ausführungen zur<br />

Geschichte des Flughafens zu entnehmen.<br />

Die flugklimatologischen Verhältnisse des Flugplatzes und seiner Umgebung begründen keine Zweifel<br />

an der Eignung des Geländes.<br />

Die von vielen Einwendern zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, der künftige Flugbetrieb werde für die<br />

Umgebung des Flugplatzes eine besondere Gefahr darstellen, weil es zum Absturz von Luftfahrzeugen<br />

über bebautem Gebiet kommen könne, ist nicht begründet und stellt deshalb die technische Geländeeignung<br />

nicht in Frage.<br />

Auch die zum Teil geäußerte Befürchtung, dass es zukünftig aufgrund des unabhängigen Flugbetriebs<br />

auf zwei Start- und Landebahnen zu Kollisionen zwischen den Luftfahrtzeugen kommen werde, ist unbegründet.<br />

<strong>Der</strong> Abstand zwischen den beiden Start- und Landebahnen ist mit 1.900 m so dimensioniert,<br />

dass eine gegenseitige Gefährdung des Flugbetriebs ausgeschlossen werden kann (siehe unter<br />

C.II.7.1.2.1.2 „Parallelflugbetrieb“, ab Seite 409).<br />

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat als zuständiges Flugsicherungsunternehmen aus flugsicherungstechnischer<br />

und -betrieblicher Sicht keine Einwände gegen den beantragten Ausbau.<br />

7.1.1 Flugklimatologie<br />

<strong>Der</strong> Standort weist günstige meteorologische Bedingungen zur Durchführung von Flugbetrieb auf. Das<br />

Gelände ist aus flugklimatologischer Sicht für den beantragten Ausbau geeignet. Die für die sichere

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