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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1057 von 1171<br />

Sofern es zu einem dauerhaften Entzug von Landwirtschaftsflächen kommt (z. B. im Bereich des Rotbergbeckens)<br />

werden grundstücksrechtliche Regelungen getroffen. Insoweit wird auf die Regelungen im<br />

Abschnitt C.II.22.2 „Grundeigentum“, ab Seite 964, verwiesen.<br />

Soweit von einzelnen Landwirtschaftsbetrieben eine Beeinträchtigung durch Wasserwirtschaftsmaßnahmen<br />

geltend gemacht wurde, werden die diesbezüglichen Einwendungen unter den Darstellungen<br />

zu den einzelnen Betrieben abgearbeitet.<br />

22.3.1.7 abschließende Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Soweit den Einwendungen nicht durch Planänderungen oder Auflagen Rechnung getragen wird, werden<br />

sie zurückgewiesen.<br />

22.3.2 Sonstige Betriebe (Gewerbe, Freiberufler) und Betroffene<br />

Sofern hinsichtlich sonstiger Betriebe eine Beeinträchtigung durch Grundstücksinanspruchnahmen geltend<br />

gemacht wird, wird auf die Ausführungen im Abschnitt C.II.22.2 „Grundeigentum“, ab Seite 964,<br />

verwiesen.<br />

22.3.2.1 Beeinträchtigung durch Kundenrückgang<br />

Nach eingehender Prüfung und Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen gegen-<br />

und untereinander ist die Planfeststellungsbehörde zu der Überzeugung gelangt, dass das Vorhaben<br />

auch unter Berücksichtigung der von ihm berührten Belange von Gewerbetreibenden zuzulassen ist,<br />

deren Kundenstamm durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, was sich auf die Rentabilität<br />

des Betriebes auswirken kann.<br />

Zahlreiche Einwender befürchten eine Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung ihrer wirtschaftlichen<br />

Existenz durch einen Kundenrückgang infolge des geplanten Ausbaus des Flughafens Berlin-<br />

Schönefeld. Einige Einwender fordern in ihren Einwendungen Ersatz der finanziellen Nachteile, die aus<br />

der angenommenen Beeinträchtigung des Betriebes durch Verlust der Kundschaft möglicherweise entstehen,<br />

andere machen diesen Belang lediglich mit der Forderung nach Berücksichtigung geltend.<br />

Die diesbezüglichen Einwendungen wurden von Betriebsinhabern verschiedenster Branchen vorgetragen,<br />

wie sich aus der nachfolgenden, beispielhaften, in Rubriken aufgeteilten Aufzählung ergibt.<br />

22.3.2.1.1 Verlust zukünftiger Kunden<br />

Beispielsweise wird für die Baubranche von Bauplanungsbüros, einem Handelsvertreter für Baufinanzierung,<br />

einem Architekten, einem Sanitärinstallateur, einem selbständigen Malermeister, einem Betrieb<br />

für Garten- und Landschaftsbau, sowie einem Fachhandel für Schwimmbecken und Schwimmbadbetrieb<br />

eingewendet, dass seit Bekanntgabe des Vorhabens z. T. bereits weniger Bauanträge zu verzeichnen<br />

seien, z. T. jedenfalls ein Auftragsrückgang befürchtet werde, da niemand mehr in der Flughafenregion<br />

bauen wolle, bzw. sich auch Baubeschränkungen auswirken würden. Eine Firma wendet ein,<br />

dass sie die Errichtung eines geplanten Musterhauses nicht mehr realisieren könne. Die Maklertätigkeit<br />

in der Region werde beeinträchtigt.<br />

Ein Unternehmer sieht die wirtschaftliche Entwicklung im Dienstleistungsgeschäft im Handwerk als gefährdet<br />

an, da beim Bau des Geschäftes 1996 mit der geplanten Wohnbebauung des „Bahnhofschla-

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