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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 757 von 1171<br />

Gemäß § 14 WHG bzw. wegen der Konzentrationswirkung aus § 9 Abs. 1 LuftVG i. V. m. § 75 Abs. 1<br />

Satz 1 VwVfGBbg sind die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens<br />

zu erteilen. Die Erlaubnisse und dazugehörigen Nebenbestimmungen ergehen<br />

gemäß § 14 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden. Da bei der Unteren<br />

Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald und der oberen Wasserbehörde (Landesumweltamt)<br />

bei Einhaltung der jeweiligen Nebenbestimmungen keine Bedenken gegen die Planung der Oberflächenentwässerung<br />

und Schmutzwasserableitung sowie Grundwasserabsenkung bestehen, haben<br />

diese ihr Einvernehmen mit Schreiben vom 20.07.04 und 23.07.04 erteilt. Damit konnten die erforderlichen<br />

Entscheidungen ergehen. Die geplante Oberflächenentwässerung und Abwasserbehandlung und<br />

-ableitung ist nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde und der Unteren Wasserbehörde als nachweislich<br />

gesichert anzusehen und entspricht wassertechnisch den allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik oder, soweit dies vorgeschrieben ist, dem Stand der Technik.<br />

Die verfügten Nebenbestimmungen berücksichtigen, dass die Planung noch nicht im Detail feststeht<br />

und die einzelnen Anlagen bzw. Bauwerke erst im Rahmen der Ausführungsplanung abschließend geprüft<br />

werden können. Eine abgeschlossene Ausführungsplanung für den gesamten wasserrechtlichen<br />

Teil kann jetzt noch nicht verlangt werden, da sie maßgeblich von der Realisierung der Hochbauten im<br />

Planfeststellungsumgriff abhängig ist. Diese kann jedoch erst nach Durchführung eines bauordnungsrechtlichen<br />

Verfahrens erfolgen, das gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG ausdrücklich nicht unter die Konzentrationswirkung<br />

der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung fällt. <strong>Der</strong> derzeitige Konkretisierungsgrad<br />

der Planung ist für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen mit den verfügten<br />

Auflagen ausreichend.<br />

14.2 Entwässerung<br />

Für die Entsorgung der auf dem Flughafen anfallenden Abwässer ist vorgesehen, diese aufgrund ihrer<br />

unterschiedlichen Qualität in Teilströmen getrennt zu fassen. Das Abwasserkonzept unterscheidet vier<br />

Abwasserströme: Schmutzwasser sowie Niederschlagswasser der Klassen A, B und C.<br />

Das Niederschlagswasser der Klasse A ist Niederschlagswasser von Dach- und Kfz-Parkflächen. Niederschlagswasser<br />

von Rollbahnen des Vorfeldes und den Flugbetriebsflächen wird als Niederschlagswasser<br />

der Klasse B bezeichnet. Es kann im Winter mit Enteisungsmitteln belastet sein. <strong>Der</strong> Klasse C<br />

wird das Niederschlagswasser von Stellflächen des Vorfeldes zugeordnet, das mit Kerosin und im Winter<br />

mit Flächen- und Flugzeugenteisungsmitteln belastet sein kann.<br />

Das Schmutzwasser wird nach teilweiser Vorbehandlung an die Kläranlage Waßmannsdorf übergeleitet.<br />

Näheres wird dazu im Kapitel Leitungen und Anlagen, Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung<br />

ausgeführt.<br />

14.2.1 Entwässerungssystem für Oberflächenwasser<br />

Auf dem künftigen Flughafen ist eine versiegelte Fläche von ca. 600 ha zu entwässern. Bei einem mäßigen<br />

Starkregenereignis von 100 l/s/ha resultiert hieraus ein Abfluss von etwa 60 m³/s. Dem steht jedoch<br />

nur eine verfügbare Vorflut von 4 m³/s gegenüber. Diesem Ungleichgewicht begegnet das Konzept<br />

mit einem hohen Maß an Rückhaltung (Retention) über die Komponenten Bodenfilter, Kanalnetz<br />

und zentrales Rückhaltebecken als Versickerungsmulde.<br />

Das Niederschlagswasser der Klasse A, das nach der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV)<br />

(1999) bezüglich seiner potenziellen Stoffbelastung als unbedenklich oder tolerierbar eingestuft wird,

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