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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 821 von 1171<br />

Die Träger des Vorhabens haben diese Vorschläge gesondert ausgewertet und die Ergebnisse in der<br />

Unterlage „Gutachterliche Einschätzung von weiteren Entsiegelungspotenzialen“ (1. Prüfphase vom<br />

3.12.2002 und 2. Prüfphase vom 12.2.2004) zusammengestellt. Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

wurde damit nachvollziehbar dargelegt, dass weitere geeignete Flächen zum Ausgleich<br />

der Versiegelung des Schutzguts Boden im Naturraum nicht vorhanden sind.<br />

Einige der vorgeschlagenen Standorte scheiden danach von vornherein aus, weil sie sich nicht mehr<br />

innerhalb des betroffenen Naturraums „Mittlere Mark“ und somit in zu weiter Entfernung zum Eingriffsort<br />

befinden. Weitere Flächen waren zum Teil aus baurechtlichen Gründen nicht geeignet oder bereits für<br />

andere Projekte überplant. Zum Beispiel liegen die Flugbetriebsflächen des ehemaligen Militärflughafens<br />

Sperenberg nicht nur außerhalb des betroffenen Naturraums, die geeigneten Flächen sind auch für<br />

landschaftspflegerische Maßnahmen der Bundesautobahnen vorgesehen. Andere Flächen fielen aufgrund<br />

von Altlastenverdacht oder ungeklärten Kostenübernahme der Altlastensanierung aus.<br />

Insgesamt konnten somit keine geeigneten Standorte nachgewiesen werden. Das Ministerium für<br />

Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung hat dies mit Stellungnahme vom 28.4.2004 bestätigt.<br />

15.1.8.2 Ausschöpfung der sonstigen Ausgleichspotenziale<br />

15.1.8.2.1 Vorschläge aus dem Anhörungsverfahren<br />

Einige Gemeinden im Umfeld des Flughafens hatten im Rahmen des ursprünglichen LBP die Durchführung<br />

weiterer Ausgleichsmaßnahmen in ihrem Gemeindegebiet gefordert, da die durch das Vorhaben<br />

verursachten Eingriffe nicht ausreichend ortsnah ausgeglichen seien. Teilweise wurden konkrete Maßnahmen<br />

benannt, teilweise auf vorliegende Landschaftspläne verwiesen. Die Träger des Vorhabens<br />

haben auf Nachforderung der Planfeststellungsbehörde eine gesonderte Überprüfung der im Verfahren<br />

vorgebrachten Vorschläge für weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen. Als Grundlage<br />

der Prüfung wurden unter anderem die Landschaftspläne Blankenfelde, Groß Kienitz, Rangsdorf,<br />

Groß Machnow, Ludwigsfelde, Großziethen und Königs- Wusterhausen herangezogen. <strong>Der</strong> Naturpark<br />

Dahme-Spreewald wurde ebenso einbezogen, wie die Komplexmaßnahme Zülowniederung und Hinweise<br />

zur Erweiterung vorhandener Maßnahmen.<br />

Die Ergebnisse wurden in der Unterlage „Prüfung von potenziellen Kompensationsflächen“ vom<br />

28.1.2004 (mit einer Ergänzung vom 16.4.2004) niedergelegt. In dieser Unterlage wird nachvollziehbar<br />

dargestellt, dass weitere Ausgleichspotenziale nicht vorhanden sind.<br />

Dieser Ansicht schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Einige der Vorschläge waren von vornherein<br />

nicht hinreichend konkret benannt oder nicht verortet, so dass eine Eignung der Flächen als<br />

Maßnahmenflächen nicht geprüft werden konnte.<br />

<strong>Der</strong> überwiegende Teil der Vorschläge betrifft die Kompensation nur langfristig wieder herstellbarer<br />

Lebensräume. Diese Vorschläge sind daher nur als Ersatzmaßnahmen- und nicht als Ausgleichsmaßnahmenvorschläge<br />

zu werten (zu den Ersatzmaßnahmenvorschlägen vgl. Abschnitt C.II.15.1.11.1<br />

„Vorschläge zu weiteren Ersatzmaßnahmen“, ab Seite 828). Als Ausgleichsmaßnahmenvorschläge<br />

kommen nur Maßnahmen zur Entwicklung von Wiesen- und Staudenfluren, Lesesteinhaufen und Abbruchkanten<br />

in Betracht. Passende Maßnahmenvorschläge gab es jedoch nur bezüglich der Wiesen-<br />

und Staudenfluren in der Nähe von Rangsdorf und Groß Machnow. Die benannten Flächen stehen jedoch<br />

nicht mehr in dem dafür nötigen engen räumlichen und funktionalen Bezugsrahmen und sind deshalb<br />

ebenfalls nur als mögliche Ersatzmaßnahmen zu werten.

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