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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 251 von 1171<br />

Bereich<br />

Einwohner-anzahl<br />

in den Orten<br />

(Stand 2001)<br />

Anzahl<br />

der<br />

Einwender<br />

Einwender in %<br />

zur Einwohner-<br />

anzahl<br />

Sonstige Orte Brandenburg 2.442.335 2.026 0,08 3,30<br />

- nördl.Brandenburg 144 0,23<br />

- südl.Brandenburg 770 1,25<br />

- östl.Brandenburg 989 1,61<br />

- westl.Brandenburg 123 0,20<br />

Sonstige Orte Deutschland<br />

aus 1.485 2,42<br />

- Sachsen 211 0,34<br />

- Sachsen-Anhalt 124 0,20<br />

- Mecklenburg-Vorpommern 82 0,13<br />

- Thüringen 58 0,09<br />

- restliche Deutschland 1.009 1,64<br />

Ausland 29 0,05<br />

Einwender in %<br />

zur Anzahl der<br />

Gesamteinwender<br />

Gesamt: 6.427.239 61.474 0,96 100,00<br />

*) Die Wohnorte der Einwender wurden den Einwendungsschreiben entnommen und nach Postleitzahlen geordnet. Dabei<br />

wurden geringfügige Ungenauigkeiten durch zwischenzeitliche Wohnungswechsel, Schreibfehler oder Unleserlichkeiten in<br />

Kauf genommen. Unter den Bereich 1 wurden Orte gefasst, die zumindest mit einem Teil ihres Gemeindegebietes innerhalb<br />

der 65 dB(A) Isolinie liegen; unter den Bereich 2 die Orte, die zwischen der 65 dB(A) und 60 dB(A) Isolinie liegen und<br />

unter den Bereich 3 die Orte, die zwischen der 60 dB(A) und der 55 dB(A) Isolinie liegen. Die Zuordnung und die Isolinien<br />

wurden dabei dem Plan M 4.1.7 der Antragsunterlagen entnommen. Durch den großen Maßstab des Plans sind geringfügige<br />

Ungenauigkeiten nicht auszuschließen.<br />

Die Einwendungen wurden schrittweise ab dem 21.06.2000 den TdV in digitaler Form übergeben. Auf<br />

den Antrag eines Einwenders auf einstweiligen Rechtsschutz an das BVerwG wegen dieser Weitergabe<br />

von nicht anonymisierten Einwendungen, wurde auf Bitte des BVerwG die Übergabe der Einwendungen<br />

ab dem 29.06.2000 ausgesetzt und nach Eingang des Beschlusses des BVerwG vom 14.08.2000 bei<br />

der Anhörungsbehörde (BVerwG 11 VR 10.00) bis zum 13.11.2000 weitergeführt.<br />

In Zusammenarbeit mit mehreren Verwaltungshelfern wurden die Einwendungen ausgewertet und nach<br />

einem Sachthemenkatalog gegliedert. Dabei stellte sich heraus, dass nahezu 4000 Argumente in den<br />

Einwendungen enthalten waren.<br />

Von den zur Abgabe einer Stellungnahme Aufgeforderten gaben insgesamt 136 eine Stellungnahme<br />

ab. Im Einzelnen wird auf die folgende tabellarische Darstellung verwiesen.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Stellen gaben<br />

keine Stellungnahme ab:<br />

Bundesministerium für Verkehr<br />

Bau- und Wohnungswesen<br />

Keine Stellungnahme abgegeben haben<br />

Krausenstr. 17 - 20 10117 Berlin

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