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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil B - Sachverhalt <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 278 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

des Flughafengeländes gelegenen Betriebsflächen der damaligen (4) (Rinderaufzuchtanlage) von ursprünglich<br />

10,4 km auf 5,4 km.<br />

Ferner besteht eine Einwendung der Verbundnetz Gas AG bezüglich Mehrfachkreuzungen vom Juli<br />

2000 und ein Hinweis des MSWV (Schreiben vom 12.06.2003), nach dem die ursprünglich beabsichtigte<br />

Ferngastrasse der WINGAS nicht mehr realisiert wird. Die Änderungsplanung umfasst auch anlässlich<br />

der fehlenden Realisierung der Ferngastrasse der WINGAS die Anpassung eines bereits im<br />

Planfeststellungsantrag geplanten Wirtschaftsweges zwischen L 75 und Verbindungsweg Selchow/Rotberg,<br />

so dass der westlich der L 75 liegende Teil dieses Wirtschaftsweges entfällt. In diesem<br />

Zusammenhang ist auch die Anpassung einer Leitungstrasse beantragt worden.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten der geänderten Planung wird auf den Planänderungsantrag vom<br />

03.02.2004 verwiesen.<br />

9.1.7 Anpassung an die Planung zum Neubau der BAB 113n, Band H und G, Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan<br />

<strong>Der</strong> ursprüngliche Antrag auf Planfeststellung weist Überschneidungen bei landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen mit dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben zum Neubau der BAB 113n auf, die östlich<br />

des Flughafens errichtet werden soll. Die Notwendigkeit zur Planänderung begründet sich aus dem<br />

Abgleich der konkurrierenden Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich zwischen<br />

der neu zu bauenden BAB 113n und dem auszubauenden Flughafen.<br />

Die beidseitig im trassennahen Bereich der BAB 113n vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen des<br />

Autobahnbauvorhabens werden etwa zwischen Bau-km 5 + 100 und 7 + 300 von der Straßenanbindung<br />

des Flughafens überplant. Die trassennahen und auch trassenfernen Kompensationsmaßnahmen des<br />

Autobahnbauvorhabens werden von der Straßenanbindung, der Schienenanbindung, dem Gewässerbau<br />

und von den Kompensationsmaßnahmen des Flughafens berührt. Mit Schreiben vom 20.12.2002<br />

hat das MSWV die FBS GmbH aufgefordert, die zur Planfeststellung vorgelegten Unterlagen, soweit<br />

erforderlich, an die Autobahnplanung anzupassen.<br />

Die FBS GmbH hat die Planunterlage für das Ausbauvorhaben Flughafen Schönefeld mit den planfestgestellten<br />

Unterlagen für den Neubau der BAB 113n mit dem Brandenburgischen Autobahnamt (BABA)<br />

abgestimmt. Hierbei hat sich ergeben, dass lediglich Anpassungen im Bereich des Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplans (Maßnahmepläne, Grunderwerbspläne) vorgenommen werden müssen. Bezüglich<br />

der Einzelheiten wird auf den Planänderungsantrag vom 03.02.2004 verwiesen.<br />

9.1.8 Anpassung an die Planung zum Ausbau der B 96, Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

<strong>Der</strong> ursprüngliche Planfeststellungsantrag weist Überschneidungen mit dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben<br />

zum Ausbau der B 96 westlich des Flughafens auf. <strong>Der</strong> Träger des Ausbaus der B 96, das<br />

Brandenburgische Autobahnamt (BABA), hat kurz vor Einreichung des Planfeststellungsantrages zum<br />

Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld am 15.12.1999 seine Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau<br />

der B 96 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies das Brandenburgische Autobahnamt in<br />

seiner Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

darauf hin, dass eine Koordinierung der Kreuzungsbauwerke erforderlich ist und verschiedene LBP-<br />

Maßnahmen des Flughafenausbaus an die Ausbauplanung der B 96 anzupassen sind. In ihrer Erwide-

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