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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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156 " Zweites Kapitel.<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> proportionalen Wirkung <strong>der</strong> Geldmengenan<strong>der</strong>ung<br />

auf die Kaufkraft <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> steht die rein akademische<br />

Behauptung, dafi die Halfte <strong>des</strong> einer Volkswirtschaft zur<br />

Verfiigung stehenden Geldvorrates bei doppeltem Werte <strong>der</strong><br />

Einheit dieselbe Nutzwirkung vollbringe wie <strong>der</strong> ganze<br />

Vorrat. Die Richtigkeit dieser Behauptung soil nicht bestritten<br />

werden; doch beweist sie keineswegs das, was mit<br />

ihrer Hilfe bewiesen werden soil. Zunachst mufi festgestellt<br />

werden, dafi die Grofie <strong>des</strong> Geldvorrates <strong>und</strong> <strong>des</strong> Wertes<br />

<strong>der</strong> Geldeinheit fur die Grofie <strong>der</strong> vom Geldgebrauche ausgehenden<br />

Nutzwirkung uberhaupt gleichgiiltig ist. Die<br />

Volkswirtschaft steht stets im Genusse <strong>der</strong> grofiten durch<br />

das Geld erreichbaren Nutzwirkung. Die Halfte <strong>des</strong> <strong>der</strong><br />

Volkswirtschaft zur Verfiigung stehenden Geldvorrates wurde<br />

auch dann die gleiche Nutzwirkung vollbringen wie <strong>der</strong><br />

ganze Vorrat, wenn die Veran<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Wertes <strong>der</strong> Geldeinheit<br />

nicht proportional zu <strong>der</strong> Veran<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grofie<br />

<strong>des</strong> Vorrates eintritt. Dann aber ist zu beachten, dafi aus<br />

jener Behauptung durchaus noch nicht <strong>der</strong> Satz folgt, dafi<br />

die Verdoppelung <strong>der</strong> Geldmenge zu einer Verringerung <strong>des</strong><br />

inneren objektiven Tauschwertes <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> auf die Halfte<br />

fiihrt. Es miifite gezeigt werden, dafi, <strong>von</strong> den Wertschatzungen<br />

<strong>der</strong> Einzelwirtschaften ausgehend, Krafte wirksam<br />

werden, die eine solche proportionale Veran<strong>der</strong>ung<br />

herbeizufiihren imstande waren. Dieser Beweis kann nie<br />

gelingen, wohl aber <strong>der</strong> <strong>des</strong> Gegenteils. Wir haben dies fur<br />

den Fall, dafi die Vermehrung <strong>der</strong> Geldmenge in den Einzelwirtschaften<br />

zugleich auch als Besitz- o<strong>der</strong> Einkommensvermehrung<br />

zur Geltung kommt, bereits ausgefuhrt. Aber<br />

auch dann, wenn die Vermehrung <strong>der</strong> Geldmenge den Besitz<br />

o<strong>der</strong> das Einkommen <strong>der</strong> Einzelwirtschaften nicht beriihrt,<br />

ist die Wirkung keine an<strong>der</strong>e. Nehmen wir an, ein Mann<br />

beziehe sein Einkommen zur Halfte in zinstragenden Papieren,<br />

zur Halfte in Geld; er pflege drei Viertel seines Einkommens<br />

zu sparen, <strong>und</strong> zwar tue er dies in <strong>der</strong> Weise, dafi er die<br />

Wertpapiere behalte <strong>und</strong> die in barem eingehende Halfte<br />

zu gleichen Teilen zur Bestreitung <strong>der</strong> laufenden Bedurfnisse

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