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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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242 Sechstes Kapitel.<br />

<strong>des</strong> Edelmetallgel<strong>des</strong> Veran<strong>der</strong>ungen unterworfen sei, ist<br />

mit bezug auf das Gold, das heute noch allein in Betracht<br />

kommt, <strong>der</strong> Rechtsordnung <strong>und</strong> dem Rechtsbewufltsein <strong>des</strong><br />

Volkes bis nun fremd geblieben; kein Rechtssatz nimmt auf<br />

sie Riicksicht, trotzdem sie den Volkswirten seit mehr als<br />

drei Jahrh<strong>und</strong>erten gelaufig ist.<br />

In ihrem naiven Glauben an die Wertstabilitat <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong><br />

befindet sich die Rechtsordnung in voller Ubereinstimmung<br />

mit <strong>der</strong> offentlichen Meinung. Wenn zwischen <strong>der</strong> Auffassung<br />

<strong>der</strong> Rechtsordnung <strong>und</strong> dem Rechtsgefuhle <strong>der</strong> Bevolkerung<br />

irgendwelche Verschiedenheiten auftauchen, dann kann die<br />

Reaktion dagegen nicht ausbleiben. Es wird eine Bewegung<br />

ausgelost, die sich gegen die als ungerecht empf<strong>und</strong>ene<br />

Gesetzesbestimmung richtet. Solche Kampfe pflegen stets<br />

mit einem Erfolge <strong>des</strong> RechtsbewuBtseins iiber das Gesetz<br />

zu enden; die Anschauung <strong>der</strong> herrschenden Kreise <strong>des</strong><br />

Volkes weifi sich schliefilich den Eingang in das Recht<br />

zu erzwingen. Dafi wir nirgends die Spuren einer Opposition<br />

gegen jene Stellungnahme <strong>des</strong> Rechtes zum Probleme <strong>des</strong><br />

Geldwerts zu entdecken vermogen, zeigt deutlich, dafi es<br />

sich hier unmoglich urn Bestimmungen handeln kann, die<br />

mit dem Empfinden <strong>der</strong> Menschen im Wi<strong>der</strong>spruch stehen.<br />

Auch die Offentliche Meinung zweifelt eben nicht im Geringsten<br />

an <strong>der</strong> ,,Wertbestandigkeit" <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>, wie man denn auch<br />

im Gelde die langste Zeit hindurch den Mafistab <strong>des</strong> Wertes<br />

zu erblicken vermeinte. Die kaufmannische Buchhaltung<br />

beruht auf demselben Gedanken. Nie ist es den Handelsleuten<br />

in den Sinn gekommen, ihren Buchern zu mifitrauen,<br />

weil das Geld Veran<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> inneren objektiven Tauschwertes<br />

unterliegt. Und ebenso fallt es beim Abschlusse <strong>von</strong><br />

Kreditvertragen, bei denen die kiinftige Leistung in Geld<br />

zu entrichten ist, keinem Kontrahenten ein, auf die zukiinftigen<br />

Bewegungen <strong>der</strong> Kaufkraft <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> Riicksicht<br />

zu nehmen.<br />

Jede Veran<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> zwischen dem Gelde <strong>und</strong> den<br />

ilbrigen wirtschaftlichen Giitern bestehenden Austauschverhaltnisses<br />

verschiebt die Stellung, welche die Parteien

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