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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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Die Einlosung <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong> in Geld. 373<br />

wendigkeit, mit Personen auBerhalb ihres K<strong>und</strong>enkreises in<br />

Verkehr zu treten, den Besitzer zur Einlosung zwingt. Das<br />

eben ist es ja, was ihr die MOglichkeit bietet, iiberhaupt<br />

<strong>Umlaufsmittel</strong> zu emittieren, d. h. Geldsurrogate in Verkehr<br />

zu setzen, ohne den Betrag, <strong>der</strong> zur Befriedigung <strong>des</strong> in<br />

ihnen enthaltenen Versprechens sofortiger Einlosung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ware, bereit zu halten.<br />

Die Stelle, welche die <strong>Umlaufsmittel</strong> emittiert <strong>und</strong> fiir<br />

ihre Gleichwertigkeit mit dem Geldbetrage, auf den sie<br />

lauten, achtet, mufi jedoch in <strong>der</strong> Lage sein, diejenigen<br />

<strong>Umlaufsmittel</strong> prompt einzulosen, welche <strong>von</strong> ihren Inhabern,<br />

die an Personen, die diese <strong>Umlaufsmittel</strong> nicht als Geldsurrogat<br />

anerkennen, Zahlungen zu leisten haben, zum Umtausche<br />

in Geld eingereicht werden. Nur auf diesem Wege<br />

kann das Auftauchen einer Wertdifferenz zwischen dem<br />

Gelde einerseits <strong>und</strong> den Noten <strong>und</strong> Kassenfuhrungsguthaben<br />

an<strong>der</strong>seits verhin<strong>der</strong>t werden. Das Problem dieser Einlosung<br />

ist eine <strong>der</strong> schwierigsten Fragen <strong>der</strong> Bankpolitik.<br />

§ 2. Man hat mitunter die Auffassung vertreten, die<br />

Emissionsstelle, welche fiir die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>, auf das sie lauten, Sorge tragen<br />

wolle, miisse Vorkehrungen treffen, urn die Einlosung jener<br />

<strong>Umlaufsmittel</strong> durchfiihren zu konneD, die aus Mifitrauen,<br />

das die Inhaber gegen die Ausgabestelle hegen, zu ihr<br />

zuriickgelangen. Dieser Meinung kann nicht beigepfiichtet<br />

werden; sie verkennt vollstandig die Bedeutung <strong>und</strong> den<br />

Zweck <strong>der</strong> Einlosungsfonds. Es kann nicht die Aufgabe <strong>des</strong><br />

Einlosungsfonds sein, <strong>der</strong> emittierenden Stelle die Moglichkeit<br />

<strong>der</strong> Einlosung <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong> zu bieten, wenn Mifitrauen<br />

die Inhaber an ihre Schalter treibt. Das Vertrauen<br />

in die Zirkulationsfahigkeit <strong>des</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>s ist keine<br />

individuelle Erscheinung; es wird entwe<strong>der</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Gesamtheit<br />

aller wirtschaftenden Subjekte eines Gebietes geteilt,<br />

o<strong>der</strong> es besteht iiberhaupt nicht. Die Voraussetzung ihrer<br />

Verwendbarkeit ist die vollige Gleichwertigkeit mit dem<br />

Geldbetrage, auf den sie lauten; diese Gleichwertigkeit

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