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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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Die Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>. 325<br />

Die durch die Anwendung <strong>der</strong> abrechnungsmafiigen<br />

Methoden <strong>der</strong> Abwicklung <strong>von</strong> durch Geld vermittelten<br />

Tauschakten bewirkte Herabmin<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Geldbedarfes im<br />

weiteren Sinne bei ungestortem Funktionieren <strong>des</strong> Tauschmitteldienstes<br />

<strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> beruht auf <strong>der</strong> Kompensation <strong>von</strong><br />

Geldfor<strong>der</strong>ungen. Die Ersparung <strong>von</strong> Geldgebrauch wird<br />

uur dadurch hervorgerufen, dafi an Stelle <strong>der</strong> effektiven<br />

Ubertragung <strong>von</strong> Geld Geldfor<strong>der</strong>ungen iibertragen werden.<br />

Dies wird solange fortgesetzt, bis For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Schuld<br />

zusammentreffen, Glaubiger <strong>und</strong> Schuldner sich in <strong>der</strong>selben<br />

Person vereinigen. Dann erlischt die Geldfor<strong>der</strong>ung durch<br />

Konfusion, da niemand sein eigener Glaubiger o<strong>der</strong> sein<br />

eigener Schuldner sein kann 1 . Der gleiche Erfolg kann<br />

schon friiher durch Kompensation, d. i. durch Tilgung <strong>von</strong><br />

Gegenfor<strong>der</strong>ungen durch Aufrechnung erreicht werden 2 . In<br />

beiden Fallen geht die Geldfor<strong>der</strong>ung unter, <strong>und</strong> damit erst<br />

ist <strong>der</strong> Tauschakt, aus dem sie entsprungen ist, vollkommen<br />

abgeschlossen.<br />

Die Zession einer For<strong>der</strong>ung, die diese nicht unmittelbar<br />

o<strong>der</strong> doch wenigstens mittelbar dem Erlosehen durch<br />

Aufrechnung o<strong>der</strong> durch Konfusion naherbringt, kann den<br />

Geldbedarf nicht vermin<strong>der</strong>n. Im Gegenteil; wird die Ubertragung<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nicht an Zahlungsstatt vorgenommen,<br />

dann ist sie selbst die Quelle fur das Entstehen eines neuen<br />

Geldbedarfs. Die Zession ,,an Zahlungsstatt" hat jedoch im<br />

geschaftlichen Verkehr, <strong>von</strong> dem Gebrauche <strong>der</strong> Geldsurrogate<br />

abgesehen, nie eine beson<strong>der</strong>s grofle Bedeutung besessen.<br />

Handelt es sich urn bereits fallige For<strong>der</strong>ungen, dann wird<br />

es <strong>der</strong> Inhaber in <strong>der</strong> Regel vorziehen, die ausstehende<br />

Geldsumme einzuziehen, da es ihm jedenfalls leichter gelingen<br />

wird, mit Geld (o<strong>der</strong> Geldsurrogaten) auf dem Markte<br />

Kauf- <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Vertrage abzuschlieBen, als durch Zession<br />

einer For<strong>der</strong>ung <strong>von</strong> nicht zweifellos feststehen<strong>der</strong> Giite;<br />

1<br />

Vgl. 1. 21 § 1 D. de liberatione legata 34, 3. Terentius<br />

Clemens libro XII. ad legem Juliam et Papiam.<br />

2<br />

Vgl. 1. 1 D. de compensationibus 16, 2. Mo <strong>des</strong> tin us libro<br />

sexto pandectarum.

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