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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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188<br />

Drittes Kapitel.<br />

Die vermeintlichen ortlichen Verschiedenheiten<br />

<strong>des</strong> objektiven Tauschwertes <strong>des</strong><br />

Gel<strong>des</strong>.<br />

§ 1. Wir wollen vorerst da<strong>von</strong> absehen, dafl mehrere<br />

Geldarten nebeneinan<strong>der</strong> in Verwendung stehen <strong>und</strong> annehmen,<br />

dafi in einem bestimmten Gebiete ausschliefllich eine<br />

einzige Geldart als allgemein gebrauchliches Tauschmittel<br />

dient. Das Problem <strong>der</strong> wechselseitigen Austauschverhaltnisse<br />

mehrerer Geldarten wird dann im nachsten Kapitel den<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Darstellung bilden. In diesem Kapitel aber<br />

fassen wir ein isoliertes geographisches Gebiet <strong>von</strong> beliebiger<br />

Ausdehnung ins Auge, <strong>des</strong>sen Bewohner in wechselseitigem<br />

Verkehr stehen <strong>und</strong> ein einziges Gut als allgemeines Tauschmittel<br />

verwenden. Es macht fur unsere Zwecke zunachst<br />

keinen Unterschied aus, ob wir uns dieses Gebiet als Territorium<br />

mehrerer Staaten o<strong>der</strong> als Teil eines grofleren Staatsganzen<br />

o<strong>der</strong> als beson<strong>der</strong>e staatliche Individuality vorstellen.<br />

Erst im Verlaufe <strong>der</strong> Darstellung wird sich die Notwendigkeit<br />

herausstellen, einige nebensachliche Modifikationen <strong>der</strong><br />

allgemeinen Formel zu erwahnen, welche sich aus <strong>der</strong> Verschiedenheit<br />

<strong>des</strong> rechtlichen Geldbegriffes in den verschiedenen<br />

Staaten ergeben.<br />

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dafi zwei wirtschaftliche<br />

Giiter <strong>von</strong> im tibrigen gleicher Beschaffenheit<br />

nicht als Angehorige <strong>der</strong>selben Giitergattung zu bezeichnen<br />

sind, wenn sie nicht an demselben Orte genufibereit liegen;<br />

es erscheint in mehrfacher Beziehung zweckmafiiger, sie als<br />

Individuen verschiedener Giitergattungen, die wechselseitig<br />

in dem Verhaltnisse <strong>von</strong> Gutern hoherer <strong>und</strong> nie<strong>der</strong>er Ordnung<br />

stehen, anzusehen 1 . Lediglich beim Gelde ist es zulassig,<br />

unter Umstanden <strong>von</strong> <strong>der</strong> ortlichen Lage abzusehen.<br />

Denn im Gegensatze zu den Gebrauchsmoglichkeiten <strong>der</strong><br />

1 Vgl. oben S. 72 ff.

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