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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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Die Erscheinungsformen <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>. 39<br />

den Talern die Eigenschaft <strong>von</strong> je<strong>der</strong>zeit in Geld umwechselbaren<br />

Marken zu verleihen, so dafl sie im Inlande als vollkommen<br />

brauchbare Ersatzmittel <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> umliefen.<br />

Wie<strong>der</strong>holt ist an die Reichsbankleitung das Ansinnen gestellt<br />

worden, ihre Noten, wozu sie <strong>der</strong> Wortlaut <strong>des</strong> Gesetzes<br />

berechtigt hatte, nieht in Gold, son<strong>der</strong>n in Talern einzulosen<br />

<strong>und</strong> Gold nur gegen Entrichtung einer Pramie abzugeben,<br />

urn <strong>der</strong> Goldausfuhr Schwierigkeiten in den Weg zu legen.<br />

Sie hat sieh jedoch diesen <strong>und</strong> alien ahnlichen Vorschlagen<br />

gegeniiber stets ablehnend vernal ten.<br />

Nieht alle Staaten haben ihr Scheidemiinzwesen in so<br />

klarer <strong>und</strong> ubersichtlicher Weise geordnet wie das Deutsche<br />

Reich, <strong>des</strong>sen Miinz- <strong>und</strong> Bankverfassung ihren Stempel<br />

durch Manner wie Bamberger, Michaelis <strong>und</strong> Soetbeer erhalten<br />

hat. In <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesetzgebung mag<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>gedanke, <strong>der</strong> die mo<strong>der</strong>ne Scheidemiinzpolitik<br />

beherrscht, versteckter liegen <strong>und</strong> nur schwer nachzuweisen<br />

sein; <strong>der</strong> gleiche Sinn ist aber alien gemeinsam. Rechtlich<br />

ist die Scheidemiinze durch die Beschrankung <strong>der</strong> Zahlkraft<br />

auf eine bestimmte Maximalsumme charakterisiert. Dazu<br />

tritt in <strong>der</strong> Regel noch die gesetzliche Begrenzung <strong>der</strong> auszupragenden<br />

Summe. Wirtschaftlich existiert <strong>der</strong> Begriff<br />

<strong>der</strong> Scheidemiinze iiberhaupt nieht; da gibt es lediglich<br />

innerhalb <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> auf Geld lautenden For<strong>der</strong>ungsrechte,<br />

welche im Verkehre die Stelle <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> vertreten,<br />

eine beson<strong>der</strong>e Untergruppe, welche fiir die Durchfuhrung<br />

kleiner Geldumsatze bestimmt ist. Die Eigentumlichkeiten<br />

<strong>der</strong> rechtlichen Regelung <strong>der</strong> Inverkehrsetzung <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Umlaufes <strong>der</strong> Scheidemunzen erklaren sich aus <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit<br />

<strong>des</strong> Zweckes, dem sie dienen. Wenn dem Inhaber<br />

einer Banknote das subjektive Recht zuerkannt wurde, die<br />

Einlosung <strong>der</strong> Note zu for<strong>der</strong>n, wahrend <strong>der</strong> Umtausch <strong>der</strong><br />

Scheidemunzen in manchen Staaten dem Ermessen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

anheimgestellt ist, so ist dies zunachst aus dem<br />

verschiedenen Entwicklungsgang, den Noten <strong>und</strong> Scheidemunzen<br />

zuriickgelegt haben, erwachsen. Die Scheidemunzen<br />

sind aus dem Bediirfnisse hervorgegangen, den Umsatz

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