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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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372 Viertes Eapitel.<br />

<strong>des</strong> grofien Verkehres zu dienen haben, ist die Moglichkeit<br />

eines Verlustes unter den gegenwartigen Verhaltnissen so<br />

gut wie ausgeschlossen; sie ist zumin<strong>des</strong>t bei den <strong>von</strong> den<br />

grofien Zentralbanken ausgegebenen nicht grofier als die<br />

Gefahr, die den Geldbesitzern aus einer Demonetisierung<br />

einer bestimmten Geldart droht.<br />

Aus <strong>der</strong> volligen Gleichwertigkeit <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

auf die sofortige Ausfolgung <strong>der</strong> entsprechenden Geldsumme<br />

lautenden sicheren For<strong>der</strong>ungen ergibt sich nun die fur das<br />

ganze Geldwesen aufierordentlich wichtige Konsequenz: dafi<br />

namlich <strong>der</strong>artige For<strong>der</strong>ungen an Stelle <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> uberall<br />

dort gegeben <strong>und</strong> genommen werden konnen, wo Geld gegeben<br />

<strong>und</strong> genommen werden soil. Die Tauschakte werden<br />

durch Geld vermittelt; darin tritt auch weiter keine<br />

An<strong>der</strong>ung ein. Wer kauft, kauft mit Geld, <strong>und</strong> wer<br />

verkauft, verkauft gegen Geld. Die Durchfiihrung <strong>der</strong><br />

Tauschakte aber erfolgt nicht immer durch die Ubereignung<br />

einer Geldsumme; sie kann auch durch die Abtretung<br />

o<strong>der</strong> durch die Uberweisung einer entsprechenden Geldfor<strong>der</strong>ung<br />

erfolgen. Derartige Geldfor<strong>der</strong>ungen, die den<br />

aufgezahlten Bedingungen entsprechen, wan<strong>der</strong>n nun <strong>von</strong><br />

Hand zu Hand, ohne dafi einer ihrer Erwerber das Bedurfnis<br />

verspiiren wurde, sie auch wirklich geltend zu machen. Sie<br />

erfullen ja vollkommen alle Dienste <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>; wozu sich<br />

dann die Miihe <strong>der</strong> Einlosung aufbiirden? Die einmal in den<br />

Verkehr gesetzte For<strong>der</strong>ung bleibt nun im Verkehr; sie<br />

wird zum Geldsurrogate. Solange das Vertrauen in die<br />

Giite <strong>der</strong> Bank nicht ins Schwanken gerat <strong>und</strong> solange sie<br />

nicht mehr Geldsurrogate ausgibt, als ihre K<strong>und</strong>en fur den<br />

Verkehr untereinan<strong>der</strong> benotigen, wobei als K<strong>und</strong>e <strong>der</strong> Bank<br />

je<strong>der</strong>mann anzusehen ist, <strong>der</strong> ein <strong>von</strong> ihr ausgegebenes Geldsurrogat<br />

an Gel<strong>des</strong>statt annimmt, kommt es iiberhaupt nicht<br />

dazu, dafi dasdemGeldsurrogatzugr<strong>und</strong>eliegendeFor<strong>der</strong>ungsrecht<br />

durch Prasentierung zur Einlosung (bei Noten) o<strong>der</strong><br />

durch Zuriickziehung (bei Kassenftihrungsguthaben) geltend<br />

gemacht wird. Die Emissionsstelle darf daher damit rechnen,<br />

dafi die Geldsurrogate im Verkehre verbleiben, bis die Not-

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