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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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398 Viertes Kapitel.<br />

Bankgesetze vom 14. Marz 1875 nachgebildetes System <strong>der</strong><br />

indirekten Kontingentierung ersetzt. Gleichzeitig wurde, einer<br />

For<strong>der</strong>ung entsprechend, die Wagner schon viele Jahre vorher<br />

vertreten hatte x , <strong>der</strong> Bank gestattet, insolange nicht <strong>der</strong><br />

Zwangskurs <strong>der</strong> Staatsnoten in beiden Teilen <strong>des</strong> Staatsgebietes<br />

aufgehoben ist, ihren Besitz in Wechseln auf auswartige<br />

Platze, soweit dieselben in einer effektiven Metallwahrung<br />

zahlbar sind, bis zum Hochstbetrage <strong>von</strong> 30 Millionen<br />

Gulden in den Bestand ibres Barvorrates einzurechnen 2 .<br />

Der Zweck dieser Maflregel war, den Metallschatz <strong>der</strong> Bank<br />

wenigstens teilweise frucbtbar zu machen, um die stark gesunkene<br />

Aktiendividende <strong>und</strong> den Gewinnanteil <strong>der</strong> Staatsverwaltungen<br />

gunstig zu beeinflussen. Bei <strong>der</strong> Erneuerung<br />

<strong>des</strong> Bankprivilegs im Jabre 1899 wurde <strong>der</strong> Bank auch<br />

noch die Befugnis erteilt, Schecks auf fremde Platze anzuscbaffen<br />

<strong>und</strong> abzugeben, im Auslande Inkassi zu besorgen<br />

<strong>und</strong> Zahlungen fur fremde Rechnung zu leisten <strong>und</strong> die zur<br />

Fiihrung dieser Geschaftszweige erfor<strong>der</strong>lichen Guthaben im<br />

Auslande zu halten 3 . Alle diese gesetzlichen Bestimmungen<br />

boten die Gr<strong>und</strong>lage fur die Entwicklung <strong>des</strong> Devisengeschaftes<br />

<strong>der</strong> Bank. So wie sie aus dem Bestreben entsprungen waren,<br />

die Kosten <strong>der</strong> Haltung <strong>der</strong> Banknotendeckung zu vermin<strong>der</strong>n,<br />

so war auch <strong>der</strong> Grad ihrer Ausniitzung <strong>von</strong> <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Lage <strong>der</strong> Bank abhangig.<br />

Seit dem 11. August 1892 war die osterreichisch-ungarische<br />

Bank verpflichtet, je<strong>des</strong> ihr zum Kaufe angebotene Kilogramm<br />

Gold zum Preise <strong>von</strong> 3280 Kronen (abziiglich einer<br />

Pragegebiihr) gegen Noten anzukaufen. Als seit <strong>der</strong> zweiten<br />

Halfte <strong>der</strong> 90er Jahre <strong>der</strong> Wechselkurs sich iiberwiegend fiir<br />

1 Vgl. Wagner, Die russische Papierwahrung, a. a. 0. S. 265ff.;<br />

System <strong>der</strong> Zettelbankpolitik, a. a. 0. S. 276 ff.<br />

2 Die zeitliche JBeschrankung dieser Bestimmung fiir die Zeit bis<br />

zur gesetzlichen Aufnahme <strong>der</strong> Barzahlungen (die im Gegensatze zur<br />

faktischen Aufnahme <strong>der</strong> Barzahlungen noch aussteht) ist im neuen<br />

Bankstatut <strong>von</strong> 1911 beseitigt worden.<br />

3 Ygl. meine Abhandlung, Das Problem gesetzlicher Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Barzahlungen in Osterreich-Ungarn, a. a. 0. S. 998 ff.

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