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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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388 Viertes Kapitel.<br />

(Jurch die Verzogerung erwachsenden Kosten wird bezahlen<br />

konnen.<br />

Das Wirtschaftsrecht legt seit altersher je<strong>der</strong>mann die<br />

Pflicht auf, in seiner ganzen Geschaftsfiihrung auf die<br />

Liquiditat zu achten. Den charakteristischsten Ausdruck<br />

findet diese For<strong>der</strong>ung im kaufmannischen Verkehre. Wer<br />

seine Glaubiger um St<strong>und</strong>ung angehen mufi, wer es dahin<br />

kommen lafit, dafi seine Akzepte protestiert werden, hat<br />

seine kaufmannische Ehre gefahrdet, aueh wenn es ihni<br />

spater gelingt, alle seine Aufienst&nde voll zu berichtigen.<br />

Ftir alle Unternehmungen gilt jene Regel, die wir oben als<br />

Gr<strong>und</strong>satz fiir die Geschaftsfiihrung <strong>der</strong> Kreditvermittlerbanken<br />

kennen gelernt haben, dafi darnach getrachtet werden<br />

mufi, jede For<strong>der</strong>ung bei Verfall piinktlich <strong>und</strong> genau zu<br />

berichtigen.<br />

Fur die <strong>Umlaufsmittel</strong>banken ist die Beobachtung jener<br />

Gr<strong>und</strong>regel vorsichtiger Gebahrung ein Ding <strong>der</strong> Unmoglichkeit.<br />

Es liegt in ihrem Wesen, darauf zu bauen, dafi ein<br />

Teil — <strong>der</strong> grofite Teil — <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong> im Verkehre<br />

verbleibt <strong>und</strong> dafi die aus ihnen entspringenden For<strong>der</strong>ungsrechte<br />

zumin<strong>des</strong>t nicht gleichzeitig gel tend gemacht werden.<br />

Sie miissen zusammenbrechen, sobald das Vertrauen in ihre<br />

Gebahrung erschilttert ist <strong>und</strong> die Glaubiger ihre Schalter<br />

stiirmen. Ihr Streben kann daher nicht so wie das je<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Bank <strong>und</strong> je<strong>des</strong> Unternehmens tiberhaupt nach<br />

Liquiditat <strong>der</strong> Anlagen gehen; sie konnen lediglich die<br />

Sicherheit als Ziel ihrer Politik betrachten.<br />

Dies pflegt man zu ubersehen, wenn man die Deckung<br />

<strong>der</strong> ausgegebenen <strong>Umlaufsmittel</strong> durch kurzfristige Darlehen<br />

als eine ihrem Wesen <strong>und</strong> ihrer Funktion beson<strong>der</strong>s angepafite<br />

bezeichnet <strong>und</strong> ihr, weil sie angeblich bei folgerichtiger<br />

Anwendung <strong>der</strong> allgemeinen Liquiditatsregel auf die<br />

speziellen Verhaltnisse <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>banken als das diesen<br />

entsprechende System <strong>der</strong> Anlage erscheine, die Bezeichnung<br />

bankmafiige Deckung /.ax it-o%7]v beilegt 1 . Ob die Aktiva<br />

S. 240 ff.<br />

1 Vgl. Wagner, System <strong>der</strong> Zettelbankpolitik. Freiburg 1873.

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