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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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450 Sechstes Kapitel.<br />

einzulOsen. Sie beniitzt dies mitunter dazu, um den Bezug<br />

<strong>von</strong> Gold fur Exportzwecke zu erschweren. Im allgemeinen<br />

gibt sie Gold im Umtausche gegen Noten ohne Schwierigkeiten<br />

ab. Ebenso tauscht sie Fiinffrankentaler, trotzdem<br />

sie dazu nicht verpflichtet ist, gegen Goldmtinzen um <strong>und</strong><br />

verschafft diesen damit die Eigenschaft <strong>von</strong> Geldsurrogaten.<br />

Von diesen Mogliehkeiten wird nun fur die Bediirfnisse <strong>des</strong><br />

inneren Verkehres naturgemafi nur ein geringer Gebrauch<br />

gemacht. Noten <strong>und</strong> Fiinffrankentaler geniefien das uneingeschrankte<br />

Vertrauen <strong>der</strong> Bevolkerung, so dafi ihre Verwendbarkeit<br />

als Geldsurrogate nicht im min<strong>des</strong>ten in Frage<br />

steht. Wird die Bank hingegen um die Abgabe <strong>von</strong> Gold<br />

fur den Export angegangen, dann kommt sie diesem Verlangen<br />

nicht immer ohne weiteres nach. Sie pflegt zwar<br />

Gold fiir die Bediirfnisse <strong>des</strong> sogenannten legitimen Handels,<br />

d. h. wenn es zur Bezahlung <strong>des</strong> Gegenwertes fiir aus dem<br />

Ausland bezogene Waren, vor allem <strong>von</strong> Getreide <strong>und</strong> Baumwolle,<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, anstandslos abzugeben. Will jedoch<br />

jemand Gold fiir Zwecke <strong>der</strong> Zinsfufiarbitrage beziehen, dann<br />

kann er es sich nicht ohne weiteres beschaffen. Napoleons,<br />

die franzosischen Goldmiinzen, gibt die Bank fiir diesen<br />

Zweck iiberhaupt nicht her, Goldbarren <strong>und</strong> fremde Goldmiinzen<br />

in <strong>der</strong> Regel nur in <strong>der</strong> Weise, dafi sie zu dem<br />

Goldpreise <strong>von</strong> 3437 Franks, zu welchem sie gesetzlich das<br />

Kilo fein ankaufen mufi, einen wechselnden Betrag hinzuschlagt,<br />

den man auf 4—8°/oo beziifert. Genaue Angaben<br />

iiber die Hone dieser ,,Goldpramie" lassen sich nicht machen,<br />

weil die Satze offiziell niemals bekannt gemacht werden*.<br />

Der Zweek <strong>der</strong> Goldpramienpolitik ist <strong>der</strong>, den Zeitpunkt,<br />

in dem die Bank im Hinblick auf die Lage <strong>des</strong><br />

internationalen Geldmarktes zu einer Diskonterhohung<br />

schreiten mufi, um das Abstromen <strong>des</strong> Gol<strong>des</strong> zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

so lange als nur irgend moglich hinauszuschieben. Der<br />

1<br />

Vgl. Rosendorff, Die Goldpramienpolitik <strong>der</strong> Banque de<br />

France <strong>und</strong> ihre deutschen Lobredner (Jahrbucher fur Nationalokonomie<br />

<strong>und</strong> Statistik. III. Folge, XXI. Band. 1901.) S. 632 ff. ;<br />

Dun bar a. a. 0. S. 147 ff.

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