30.03.2015 Aufrufe

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

44 Drittes Kapitel.<br />

nachteiligen Folgewirkungen fur beide Disziplinen verwechselt<br />

wurden, wie gerade auf dem Gebiete <strong>des</strong> Geldwesens. Die<br />

einen glaubten an <strong>der</strong> juristischen Terminologie <strong>des</strong> Geldwesens<br />

die mangelnde Berticksichtigung <strong>der</strong> Okonomischen<br />

Gesichtspunkte aussetzen zu miissen, die an<strong>der</strong>en verwarfen<br />

die <strong>von</strong> den Nationalokonomen gewahlten Kunstausdrticke<br />

als juristisch ungenau. Beide sind in gleicher Weise im<br />

Unrecht. Es ist verfehlt, an nationalokonomische Begriffe<br />

den Mafistab <strong>der</strong> Rechtswissenschaft anzulegen. Die juristischen<br />

Ausdriicke mussen gerade so wie die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

rechtswissenschaftlichen Forschung iiber Geld <strong>und</strong> Zahlungsmittel<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Nationalokonomie als Objekt ihrer Untersuchung<br />

angesehen werden; sie ist nicht berufen, sie zu<br />

kritisieren, aber befugt, sie fur ihre Zwecke auszubeuten.<br />

Es unterliegt auch keinem Anstande, in <strong>der</strong> nationalokonomischen<br />

Deduktion dort, wo dies ohne Sehaden geschehen<br />

kann, den juristischen Kunstausdruck anzuwenden. Fur<br />

ihre eigenen Zwecke aber mufi sie sich beson<strong>der</strong>e Ausdrticke<br />

schaffen.<br />

Als Geld kann entwe<strong>der</strong> eine Ware im Sinne <strong>der</strong> Warenk<strong>und</strong>e<br />

Verwendung finden, z. B. das Metall Gold o<strong>der</strong> das<br />

Metall Silber, o<strong>der</strong> aber solche Objekte, die sich technologisch<br />

<strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Objekten, die nicht Geld sind, durch nichts<br />

unterscheiden, bei denen das ausschlaggebende Moment fur<br />

ihren Geldgebrauch vielmehr eine juristische Eigentumlichkeit<br />

ist. Ein Stuck Papier, das durch einen <strong>von</strong> einem<br />

gesellschaftlichen Organ vorgenommenen Aufdruck beson<strong>der</strong>s<br />

qualifiziert wurde, unterscheidet sich fur die technologische<br />

Betrachtung durch nichts <strong>von</strong> einem an<strong>der</strong>en Stuck Papier,<br />

das den gleichen Aufdruck <strong>von</strong> einem Unbefugten erhalten<br />

hat, ebensowenig ein echter Fiinffrankentaler <strong>von</strong> einem<br />

durch ,,echte Nachpragung" erzeugten. Der Unterschied<br />

j liegt allein in <strong>der</strong> Rechtsnorm, die die Erzeugung solcher<br />

j Stiicke regelt <strong>und</strong> Unberechtigten unmoglich macht. Um<br />

je<strong>des</strong> MiGverstandnis auszuschliefien, sei ausdrucklich bemerkt,<br />

daB das Gesetz blofi Bestimmungen ilber die Ausgabe <strong>der</strong><br />

Stticke treffen kann, dafi es jedoch aufierhalb <strong>des</strong> staatlichen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!