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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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362 Drittes Kapitel.<br />

organisclien Zusammenhang mit dem Geldbedarfe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>;<br />

das alles sind Tauschungen, die langst iiberw<strong>und</strong>en sein<br />

soil ten. Sie hat auch nicht die Bedeutung fiir die Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> Einlosungsmoglichkeit <strong>der</strong> Noten, die ihr<br />

zugeschrieben wird; dies wird noch spater <strong>des</strong> naheren auszufiihren<br />

sein.<br />

Die Beschrankung <strong>der</strong> metallisch nicht gedeckten Notenausgabe,<br />

also <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>ausgabe in Gestalt <strong>von</strong> Banknoten,<br />

ist die Gr<strong>und</strong>tendenz <strong>des</strong> eine Fortbildung <strong>der</strong> Peelschen<br />

Akte darstellenden deutschen Gesetzes. Und im Rahmen<br />

<strong>der</strong> zahlreichen <strong>und</strong> vielgestaltigen Erschwernisse, die zu<br />

diesem Zwecke aufgestellt wurden, nimmt auch die strenge<br />

Vorschrifc iiber die Anlage <strong>der</strong> <strong>der</strong> Noteuausgabe gegentiberstehenden<br />

Aktiva einen nicht ganz unwichtigen Platz<br />

ein. Daft diese nicht aus For<strong>der</strong>ungen schlechthin, son<strong>der</strong>n<br />

aus Wechselfor<strong>der</strong>ungen bestehen miissen, daft die Wechsel<br />

eine Verfallszeit <strong>von</strong> hochstens drei Monaten haben miissen,<br />

daft aus ihnen in <strong>der</strong> Regel drei, min<strong>des</strong>tens aber zwei als<br />

zahlungsfahig bekannte Verpflichtete haften miissen, das<br />

alles engt die Notenausgabe ein. Schon <strong>von</strong> vornherein wird<br />

ein betrachtlicher Teil <strong>des</strong> nationalen Kreditbedarfes <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Bank ferngehalten. In <strong>der</strong>selben Weise wirkt die noch weiter<br />

gehende Beschrankung <strong>der</strong> Notendeckung auf blofie Warenwechsel,<br />

wie sie ja zweifellos vom Gesetzgeber beabsichtigt<br />

war, wenn auch die Aufnahme einer ausdriicklichen Bestimmung<br />

dariiber in das Bankgesetz, wohl wegen <strong>der</strong> Unmoglichkeit,<br />

den Begriff <strong>des</strong> Warenwechsels gesetzlich zu<br />

umschreiben, unterblieb. Daft in dieser Beschrankung immerhin<br />

eine Einengung <strong>der</strong> Ausgabe <strong>von</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>n gelegen<br />

ist, erhellt am besten aus <strong>der</strong> Tatsache, daft die Zahl<br />

<strong>der</strong> Waren wechsel schon zur Zeit <strong>des</strong> Inslebenstretens <strong>des</strong><br />

Bankgesetzes eine begrenzte war <strong>und</strong> daft sie in dem<br />

Menschenalter, das seither verstrichen ist, trotzdem <strong>der</strong><br />

Kreditbedarf mittlerweile bedeutend gestiegen ist, so sehr<br />

zuriickgegangen ist, daft die Reichsbank heute auf Schwierigkeiten<br />

stofit, wenn sie fiir ihre Anlagen, ohne Vermin<strong>der</strong>ung

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