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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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Die gesetzliche Beschrankung <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>ausgabe. 459<br />

<strong>des</strong> franzosischen Handels gehandelt habe 1 . Eine Erlauterung<br />

<strong>des</strong> Begriffes ,,legitimer" Bedarf <strong>und</strong> seines Gegenstiickes,<br />

<strong>des</strong> nillegitimen" Bedarfs, wird nicht gegeben. Die Vorstellung,<br />

die dieser Unterscheidung zugr<strong>und</strong>e liegt, ist offenbar<br />

die, dafi Warenhandel <strong>und</strong> Kapitalverkehr zwei durchaus<br />

getrennte, in keiner Verbindung stehende Zweige wirtschaftlichen<br />

Tuns seien, <strong>und</strong> dafi es moglich ware, den einen zu<br />

unterbinden, ohne den an<strong>der</strong>en zu beeinflussen. Eine Verweigerung<br />

<strong>der</strong> Goldhergabe fur die Zinsfuflarbitrage konne<br />

den Bezug auslandischer Waren nicht verteuern, wenn nur<br />

dem Importeur die fur die Bezahlung seiner Beziige erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Betrage ohne Schwierigkeiten zur Verfiigung gestellt<br />

wiirden.<br />

Diese Argumentation wird man wohl bei naherer Priifung<br />

nicht als stichhaltig bezeichnen konnen. Sieht man<br />

selbst ganz da<strong>von</strong> ab, dafi <strong>der</strong> Kapitalverkehr nur eine Abart<br />

<strong>des</strong> Giiteraustausches iiberhaupt ist, <strong>und</strong> beschrankt man<br />

die Betrachtung ausschliefilich auf das banktechnische Problem<br />

<strong>des</strong> Entzuges <strong>von</strong> Gold, dann ergibt es sich klar, dafi die<br />

Bank das durch die differentielle Behandlung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Gesuche um Goldiiberlassung angestrebte Ziel<br />

nicht erreichen kann. Jene Importe <strong>von</strong> Rohstoffen wiirden<br />

ja, falls nicht aus Gr<strong>und</strong>en <strong>der</strong> Zinsfufiverschiedenheit ein<br />

Goldexport rentabel erschiene, zum Teile o<strong>der</strong> zur Ganze<br />

mit dem Gegenwert <strong>der</strong> Warenexporte bezahlt werden. Der<br />

Importeur wiirde nicht Geld <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bank beziehen, vielxnehr<br />

Devisen, die ihren Ursprung aus dem franzosischen<br />

Exportgeschafte herleiten, auf dem Markte ankaufen. Dafi<br />

ihm <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bank Gold ohne Pramie iiberlassen wird, wahrend<br />

<strong>der</strong> Devisenkurs wegen <strong>der</strong> Verweigerung <strong>der</strong> pramienfreien<br />

Goldhergabe an die Zinsfufiarbitragenre ungefahr um die Hohe<br />

1 So heiBt es im Compte rendu fur 1898 (S. 12 f.): ,,Si nous nous<br />

eiforgons de conserver de gran<strong>des</strong> disponibilites metalliques et de les<br />

menager le mieux possible, nous ne de<strong>von</strong>s pas non plus perdre de<br />

vue les interets du commerce et lui refuser les moyens de payement<br />

qu'il reclame pour les besoins les plus legitimes, c'est-a-dire pour<br />

1'approvisionnement du marche francais."

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