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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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40 Drittes Kapitel.<br />

geringwertiger Giiter im Kleinverkehre zu erleichtern. Die<br />

Einzelheiten ihrer geschichtlichen Entwicklung liegen noch<br />

vollig im Dunkel; mit wenigen Ausnahmen x ist alles, was<br />

dariiber geschrieben wurde, nur vom numismatischen <strong>und</strong><br />

metrologischen Standpunkt verwertbar. Doch kann das eine<br />

mit Sicherheit festgestellt werden, dafi die Anfange <strong>der</strong><br />

Scheidemiinze uberall auf das Geld zuriickfiihren. Erst die<br />

technischen Schwierigkeiten, welche <strong>der</strong> Stiickelung <strong>des</strong><br />

Gel<strong>des</strong> in kleiDen Munzen entgegenstehen, haben nach<br />

vielerlei Mifigriffen <strong>und</strong> verungliickten Versuchen zu jener<br />

Losung <strong>des</strong> Problems gefiihrt, die wir heute anwenden. In<br />

vielen Gebieten hat man im Laufe dieses Uberganges zeitweilig<br />

im Kleinverkehr vielleicht eine Art Zeichengeld verwendet<br />

2 ; das hatte den groften Nachteil zur Folge, dafl<br />

zwei selbstandige Geldarten nebeneinan<strong>der</strong> den Dienst als<br />

allgemeines Tauschmittel versahen. Man brachte also, um<br />

den hieraus erwachsenden Ubelstanden zu steuern, die kleinen<br />

Munzen in ein festes gesetzliches Verhaltnis zu den Miinzen<br />

<strong>des</strong> Grofiverkehrs <strong>und</strong> traf die erfor<strong>der</strong>lichen Vorkehrungen,<br />

um die Vermehrung <strong>der</strong> kleinen Munzen uber die vom Verkehre<br />

benotigte Menge an solchen zu verhin<strong>der</strong>n. Die<br />

wichtigste Mafinahme zu diesem Zweck ist die gesetzlich<br />

festgelegte o<strong>der</strong> auch ohne solche Bindung streng eingehaltene<br />

Beschrankung <strong>der</strong> Auspragung auf das vom Verkehre<br />

fiir kleine Umsatze voraussichtlich benotigte Quantum.<br />

Hand in Hand damit geht die Begrenzung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Zahlkraft im Privatverkehre auf eine bestimmte, nicht zu<br />

hoch gegriffene Summe. Die Gefahr, dafi diese Bestimmungen<br />

sich als unzureichend erweisen wiirden, schien nicht grofi,<br />

1<br />

Vgl. Kalkmann, Englands Ubergang zur Goldwahrung im<br />

18. Jahrh<strong>und</strong>ert. Strafiburg 1895. S. 64fT.; Schmoiler, tiber die<br />

Ausbildung einer richtigen Scheidemiinzpolitik vom 14. bis zum 19. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

(Jahrbuch fiir Gesetzgebung, Verwaltung <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />

im Deutschen Reich, XXIV. Jahrgang, 1900. S. 1247—1274); He Iff erich,<br />

Studien uber Geld- <strong>und</strong> Bankwesen. Berlin 1900. S. 1—37.<br />

2 Uber die Begriffe Sachgeld, Kreditgeld <strong>und</strong> Zeichengeld siehe<br />

weiter unten S. 45.

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