30.03.2015 Aufrufe

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die sozialen Begleiterscheinungen <strong>der</strong> Geldwertveran<strong>der</strong>ungen. 239<br />

Vorstellung, dafi das Geld ,,wertstabil" sei, dafi es keinen<br />

Schwankungen <strong>des</strong> objektiven Tauschwertes, o<strong>der</strong> zumin<strong>des</strong>t<br />

nicht <strong>des</strong> inneren objektiven Tauschwertes unterliege, leitet<br />

die Individuen in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Dies wird<br />

am klarsten, wenn man die Stellung, die die Rechtssysteme<br />

demProbleme <strong>des</strong> objektiven Tauschwertes <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> gegenuber<br />

einnehmen, betrachtet. Der Rechtsordnung gilt das Geld als<br />

wertstabil. Es ist mitunter behauptet worden, dafi die<br />

Rechtssysteme die Stabilitat <strong>des</strong> inneren Tauschwertes <strong>des</strong><br />

Gel<strong>des</strong> fingieren. Dies ist jedoch nicht richtig. Durch die<br />

Aufstellung einer Fiktion for<strong>der</strong>t das Gesetz, dafi man bei<br />

einem gewissen Tatbestande Tatsachen hinzudenkt o<strong>der</strong> wegdenkt,<br />

damit die Rechtssatze, welche sich an den gedachten<br />

Tatbestand kntipfen, Anwendung finden. Sie soil die analoge<br />

Anwendung <strong>von</strong> Rechtssatzen herbeifilhren. Durch diesen<br />

Zweck wird ihr ganzes Wesen bestimmt; sie wird nur soweit<br />

aufrechterhalten, als er es erfor<strong>der</strong>t. Gesetzgeber <strong>und</strong> Richter<br />

bleiben sich dabei stets <strong>des</strong>sen bewufit, dafi <strong>der</strong> fingierte<br />

Tatbestand <strong>der</strong> Wirklichkeit nicht entspricht. Nicht an<strong>der</strong>s<br />

ist es bei <strong>der</strong> sogenannten dogmatischen Fiktion, welche die<br />

Wissenschaft entwickelt, um die rechtlichen Tatsachen unter<br />

einheitlichen Gesichtspunkten systematisch zu verkniipfen.<br />

Auch hier wird <strong>der</strong> fingierte Tatbestand als bestehend gedacht,<br />

nicht aber angenommen x . An<strong>der</strong>s stellt sich die<br />

Rechtsordnung zum Geld. Der Jurist kennt das Problem<br />

<strong>des</strong> Geldwertes iiberhaupt nicht. Er weifi nichts <strong>von</strong> den<br />

Schwankungen <strong>des</strong> inneren Tauschwertes <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>. Der<br />

naive Volksglaube <strong>von</strong> <strong>der</strong> Wertbestandigkeit <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong><br />

hat in all seiner Unklarheit in das Recht Eingang gef<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> kein grofies Ereignis gab durch grofie <strong>und</strong> plotzliche<br />

Veran<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> geschichtlich uberkommenen Geldwertes<br />

Veranlassung zu einer Uberpriifung <strong>der</strong> Ansichten iiber den<br />

Gegenstand. Das System <strong>der</strong> Privatrechtswissenschaft war<br />

schon lange abgeschlossen, als Bodin als erster die Veran<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> Kaufkraft <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> auf Griinde zuriick-<br />

1 Vgl. Dernburg, Pandekten. 6. Aufl. Berlin 1900. I. Bd. S. 84.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!