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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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336 Zweites Kapitel.<br />

demgemafl im zwischenstaatlichen Verkehre dort die Stelle<br />

<strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> vertreten kbnnten, wo es gilt, die Uberschusse,<br />

die bei <strong>der</strong> Abrechnung verbleiben, zu tilgen. Das wird<br />

vielfach tibersehen, wenn man <strong>von</strong> dem gegenwartigen Stande<br />

<strong>des</strong> internationalen Zahlungsverkehrs <strong>und</strong> <strong>von</strong> den Moglichkeiten<br />

seiner zukunftigen Entwicklung spricht. Es unterlauft<br />

hier eben wie<strong>der</strong> jene bereits gerugte Verwechslung<br />

<strong>des</strong> Kompensationssystems <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>zirkulation.<br />

Am deutlichsten wird dies in den iiblichen Ausfuhrungen<br />

iiber den sogenannten internationalen Giroverkehr. Im<br />

nationalen Giroverkehr werden Zahlungen durch Ubertragung<br />

<strong>von</strong> Geldsurrogaten, die vielfach <strong>Umlaufsmittel</strong> sind,<br />

namlich <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Girobank gefuhrten Kassenftihrungsguthaben<br />

<strong>der</strong> Teilnehmer bewirkt. Im internationalen Verkehr<br />

fehlt das Geldsurrogat, <strong>und</strong> auch <strong>der</strong> sogenannte international<br />

Giroverkehr soil kein solches einfiihren. Es mufi<br />

vielmehr festgestellt werden, dafi dieser sogenannte internationale<br />

Giroverkehr wohl die aufierliche Gestalt, nicht aber<br />

das Wesen <strong>der</strong> hergebrachten Art <strong>der</strong> Abwicklung internationaler<br />

Geldfor<strong>der</strong>ungen gean<strong>der</strong>t hat. Wenn die Banken<br />

verschiedener Lan<strong>der</strong> ubereinkommen, ihren K<strong>und</strong>en das<br />

Recht einzuraumen, Uberweisungen <strong>von</strong> ihren Guthaben<br />

direkt an die Guthaben <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en <strong>der</strong> auslandischen Bank<br />

vorzunehmen, so tritt damit wohl zu den alteren Methoden<br />

<strong>der</strong> internationalen Skontration eine neue hinzu. Der Wiener,<br />

<strong>der</strong> einem Berliner eine Geldsumme zahlen will, konnte sich<br />

fruher <strong>der</strong> internationalen Postanweisung bedienen o<strong>der</strong> er<br />

konnte auf <strong>der</strong> Borse einen Wechsel auf Berlin kaufen <strong>und</strong><br />

diesen an seinen Glaubiger senden. In <strong>der</strong> Regel wird er<br />

die Vermittlung einer Bank in Anspruch genommen haben,<br />

die wie<strong>der</strong> ihrerseits das Geschaft durch Ankauf einer<br />

Devise o<strong>der</strong> eines Schecks durchgefuhrt hat. Nun kann er,<br />

falls er als Mitglied dem Scheckverkehre <strong>der</strong> osterreichischen<br />

Postsparkassa <strong>und</strong> sein Glaubiger dem <strong>der</strong> deutschen Reichspost<br />

angehort, die tiberweisung einfacher durch Erteilung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Or<strong>der</strong> an das Postsparkassenamt in Wien<br />

vornehmen. Das mag bequemer sein <strong>und</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen

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