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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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320 Zweites Kapitel.<br />

Noten <strong>und</strong> Kassenfiihrungsguthaben her, aus dem letzteren<br />

die einloslichen Staatsnoten, die Scheidemiinzen <strong>und</strong> jenes<br />

Kurantgeld gesperrter Pragung, welches we<strong>der</strong> als Kreditnoch<br />

als Zeichengeld angesehen werden kann, weil es faktisch<br />

je<strong>der</strong>zeit mit dem vollen Betrage in Geld eingelost<br />

wird. Heute verwischen sich die Unterschiede zwischen den<br />

beiden Emissionsarten allmahlich, je mehr auch <strong>der</strong> Staat<br />

als Emittent <strong>von</strong> <strong>Umlaufsmittel</strong>n seine Gestion <strong>der</strong> bankmafiigen<br />

anzunahern sucht. Eine Reihe <strong>von</strong> Staaten pflegt<br />

bereits den Miinzgewinn beson<strong>der</strong>en Zwecken zuzufiihren<br />

<strong>und</strong> keineswegs als Vermogenszuwachs zu behandeln 1 .<br />

Von den beiden Typen <strong>der</strong> <strong>von</strong> Banken ausgegebenen<br />

Geldsurrogate ist das Kassenfiihrungsguthaben das altere.<br />

Aus ihm erst hat sich die Banknote entwickelt. Die Banknote<br />

ist zwar juristisch <strong>und</strong> banktechnisch, aber keineswegs<br />

auch wirtschaftlich <strong>von</strong> dem Kassenfiihrungsguthaben wesentlich<br />

verschieden; was sie auszeichnet sind lediglich bank<strong>und</strong><br />

handelstechnische <strong>und</strong> rechtliche Beson<strong>der</strong>heiten, welche<br />

sie fur den Verkehr beson<strong>der</strong>s geeignet, beson<strong>der</strong>s zirkulationsfahig<br />

machen. Die Banknote ist leicht ubertragbar <strong>und</strong> in<br />

<strong>der</strong> Form ihrer Ubertragung dem Gelde am meisten ahnlich.<br />

Darum konnte die Banknote das altere bankmafiige Geldsurrogat,<br />

das Kassenfiihrungsguthaben, iiberfliigeln <strong>und</strong> in<br />

den Verkehr mit aufierordentlicher Vehemenz eindringen.<br />

Fur mittlere <strong>und</strong> kleinere Zahlungen bietet sie so grofie<br />

Vorteile, dafi sich das Kassenfiihrungsguthaben neben ihr<br />

nur schwer zu behaupten vermochte. Erst in <strong>der</strong> zweiten<br />

Halfte <strong>des</strong> 19. Jahrh<strong>und</strong>erts tritt neben <strong>der</strong> Banknote das<br />

Kassenfiihrungsguthaben immer mehr <strong>und</strong> mehr in den<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Im Grofiverkehre sind Scheck- <strong>und</strong> Girozahlung<br />

technisch den Noten vielfach iiberlegen. Der vorziiglichste<br />

Gr<strong>und</strong> fur die teilweise Verdrangung <strong>der</strong> Banknote<br />

durch das Kassenfiihrungsguthaben ist aber keineswegs<br />

1<br />

Vgl. z. B. iiber den durch Art. 8 <strong>des</strong> Miinzgesetzes vom<br />

31. Januar 1860 errichteten schweizerischen Miinzreservefonds Altherr,<br />

Eine Betrachtung iiber neue Wege <strong>der</strong> schweizerisclien Miinzpolitik.<br />

Bern 1908. S. 61 ff.

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