30.03.2015 Aufrufe

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

310 Erstes Kapitel.<br />

beiden Arten <strong>von</strong> Depositengeschaften ein gewisserZusammenhang,<br />

<strong>der</strong> durch die Moglichkeit gegeben ist, die Reserve<br />

fur beide Geschaftszweige zu vereinigen, die dann kleiner<br />

gehalten werden kann, als die beiden Reserven bei voller<br />

Selbstandigkeit waren. Das ist vom banktechnischen Standpunkte<br />

iiberaus wichtig <strong>und</strong> erklart zum Teil die Uberlegenheit<br />

<strong>der</strong> Depositenbanken, welche beide Zweige betreiben,<br />

iiber die Sparkassen, die nur Spardepositen entgegennehmen;<br />

<strong>der</strong> Konkurrenzkampf treibt daher die Sparkassen dazu, ihre<br />

Tatigkeit auch auf die Kassenfuhrung auszudehnen. Fur<br />

die Organisation <strong>des</strong> Bankwesens ist dieser Umstand <strong>von</strong><br />

Bedeutung; fur die theoretische Untersuchung <strong>der</strong> Probleme<br />

ist er belanglos.<br />

Das Wesen jenes Bankgeschaftszweiges, <strong>der</strong> fur den<br />

Geldumlauf allein in Betracht kommt, ist das: Die Banken,<br />

welche die Kassenfuhrung fur ihre K<strong>und</strong>en besorgen, sind<br />

aus den erwahnten Griinden in <strong>der</strong> Lage, einen Teil <strong>der</strong><br />

deponierten Geldbetrage auszuleihen. Es ist gleichgilltig,<br />

in welcher Form sie dies tun, ob sie faktisch einen Teil <strong>der</strong><br />

deponierten Gel<strong>der</strong> ausleihen o<strong>der</strong> ob sie an die Kreditsuchenden<br />

Noten ausgeben o<strong>der</strong> ihnen Kassenfuhrungsguthaben<br />

eroffnen. Wichtig ist hier allein <strong>der</strong> Umstand, dafl Darlehen<br />

erteilt werden aus einem Fond, <strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Darlehensgewahrung<br />

nicht bestand. Wo immer wir auch sonst Darlehen<br />

gewahrt sehen, werden diese aus bestehenden <strong>und</strong><br />

verfiigbaren Vermogensmassen erteilt. Eine Bank, die we<strong>der</strong><br />

das Recht zur Notenausgabe besitzt noch auch das Geschaft<br />

<strong>der</strong> Kassenfuhrung fur ihre K<strong>und</strong>en betreibt, kann nie mehr<br />

Geld ausleihen, als ihre eigenen Mittel <strong>und</strong> die <strong>von</strong> ihr<br />

aufgenommenen fremden Mittel zusammen betragen. An<strong>der</strong>s<br />

jene Banken, die Noten ausgeben o<strong>der</strong> Guthaben, iiber die<br />

je<strong>der</strong>zeit verfiigt werden darf, eroffnen. Ihnen steht ein<br />

Fonds zur Darlehensgewahrung iiber ihre eigenen <strong>und</strong> die<br />

ihnen zur Verfiigung stehenden fremden Mittel hinaus zu.<br />

§ 5. Nach <strong>der</strong> allgemein herrschenden Auffassung tritt<br />

eine Bank, welche Darlehen in ihren eigenen Noten gewahrt,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!