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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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68 Yiertes Kapitel.<br />

<strong>der</strong> Verfugungen, die <strong>der</strong> Staat als Gesetzgeber treffen kann,<br />

ist nur einer oberflacklichen Betrachtung <strong>der</strong> Vorgange, die<br />

sich beim Ubergange vom Sachgeld zum Kreditgeld abspielen,<br />

zuzuschreiben. Dieser hat sich regelmafiig in <strong>der</strong><br />

Weise vollzogen, daft <strong>der</strong> Staat nicht je<strong>der</strong>zeit fallige Geldfor<strong>der</strong>ungen<br />

als dem Gelde gleichberechtigte Zahlungsmittel<br />

erklarte. Es ist dabei in <strong>der</strong> Regel nicht die Absicht verfolgt<br />

worden, einen Wahrungswechsel durchzufuhren, vom<br />

Sachgelde zum Kreditgelde iiberzugehen. In <strong>der</strong> weitaus<br />

uberwiegenden Zahl <strong>der</strong> Falle hat <strong>der</strong> Staat mit <strong>der</strong>artigen<br />

Verfugungen lediglich bestimmte finanzpolitische Zwecke erreichen<br />

wollen. Er wollte seine eigenen Mittel durch die<br />

Schaffung <strong>von</strong> Kreditgeld erweitern. Im Verfolge solcher<br />

Plane konnte ihm eine Verringerung <strong>des</strong> Tauschwertes dieses<br />

Gel<strong>des</strong> durchaus nicht erwunscht erscheinen. Und doch war<br />

es erst diese Wertverringerung, die, durch Auslosung <strong>der</strong><br />

Wirksamkeit <strong>des</strong> Greshamschen Gesetzes, den Wahrungswechsel<br />

ins Werk setzte. Es wurde durchaus nicht den<br />

Tatsachen entsprechen, wollte man behaupten, die Einstellung<br />

<strong>der</strong> Barzahlungen, d. h. die Aufhebung <strong>der</strong> je<strong>der</strong>zeitigen<br />

Einlosbarkeit <strong>der</strong> Noten, habe jemals den Zweck gehabt,<br />

den Ubergang zur Kreditgeldwahrung zu vermitteln. Diese<br />

Wirkung ergab sich stets gegen den Willen <strong>des</strong> Staates,<br />

nicht durch ihn.<br />

Es ist schon erwahnt worden, daft es nur <strong>der</strong> Verkehr<br />

ist, welcher ein Gut zum allgemein gebrauchlichen Tauschmittel<br />

erheben kann. Nicht <strong>der</strong> Staat, son<strong>der</strong>n die auf dem<br />

Markte Tauschenden in ihrer Gesamtheit schaffen Geld*<br />

Daher kann <strong>der</strong> staatliche Befehl, <strong>der</strong> einem Gute allgemeine<br />

Solutionskraft beilegt, dieses keineswegs aueh zum<br />

Gelde machen. Wenn <strong>der</strong> Staat Kreditgeld schafft — <strong>und</strong><br />

in noch hoherem Mafie wiirde dies naturgemafi <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Schaffung <strong>von</strong> Zeichengeld gelten — dann kann er dies nur<br />

in <strong>der</strong> Weise tun, daft er Objekte, welche im Verkehre bereits<br />

an Stelle <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> als je<strong>der</strong>zeit in Geld einlosliche<br />

sichere For<strong>der</strong>ungen, also als Geldsurrogate, umlaufen, durch<br />

Beseitigung <strong>der</strong> den Gr<strong>und</strong>zug ihres Charakters bildenden

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