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Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel - The Ludwig von Mises ...

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. Die Erscheinungsformen <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong>. 51<br />

griinde kennt. Die an<strong>der</strong>en begniigen sich mit dem Hinweis<br />

auf die ,,Nominalitat" <strong>der</strong> Werteinheit. Kein W<strong>und</strong>er also,<br />

dafi diese <strong><strong>The</strong>orie</strong>n grofien Anklang unter den Laien<br />

<strong>und</strong> unter den nationalokonomisch Halbgebildeten — auch<br />

hier ist halbe Bildung weniger als volliger Mangel an<br />

Bildung — finden mufiten, umsomehr, als sie wegen ihrer<br />

Verwandtschaft mit inflationistischen Anscliauungen bei alien<br />

jenen, die kurz zuvor nock fur rbilliges Geld" geschwarmt<br />

hatten, sympathisch beriihren mufiten.<br />

Als gesichertes Ergebnis <strong>der</strong> geldgeschichtlichen Forschung<br />

kann heute bereits die Erkenntnis gelten, dafi zu alien Zeiten<br />

<strong>und</strong> bei alien Volkern die Hauptmunzen nicht nach <strong>der</strong><br />

Sttickzahl ohne Priifung <strong>von</strong> Schrot <strong>und</strong> Korn, son<strong>der</strong>n nur<br />

als Metallstiicke bei genauer Beriicksichtigung ihres Gewichtes<br />

<strong>und</strong> Feingehaltes gegeben <strong>und</strong> genommen wurden.<br />

Soweit man die Miinzen nach <strong>der</strong> Stuckzahl nahm, geschah<br />

dies lediglich in <strong>der</strong> bestimmten Erwartung, dafi die Platte<br />

den flir Miinzen <strong>der</strong> fraglichen Gattung iiblichen Feingehalt<br />

<strong>und</strong> das entsprechende Gewicht aufweise; wo <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>,<br />

dies zu vermuten, fehlte, kehrte man zum Gebrauche <strong>der</strong><br />

Wage <strong>und</strong> zur Bestimmung <strong>des</strong> Feingehaltes zuriick. Staatsfinanzielle<br />

Erwagungen haben zur Aufstellung einer <strong><strong>The</strong>orie</strong><br />

gefiihrt, die dem Miinzherrn das Recht zusprach, die Geltung<br />

<strong>der</strong> Miinzen im Verkehre nach Gutdiinken zu regeln. So<br />

alt wie die Miinzpragung durch obrigkeitliche Gewalten ist<br />

auqh das Bestreben <strong>der</strong> Obrigkeit, Gewicht <strong>und</strong> Gehalt <strong>der</strong><br />

Miinzen nach Belieben festzusetzen. Philipp VI., Konig<br />

<strong>von</strong> Frankreich, nahm ausdriicklich fiir sich das Recht in<br />

Anspruch, de faire telles monnayes et donner tel cours et<br />

pour tel prix comme il nous plaist et bou nous semble 1 <strong>und</strong><br />

so wie er dachten <strong>und</strong> handelten alle Fiirsten <strong>des</strong> Mittelalters.<br />

Gefallige Juristen suchten das Recht <strong>der</strong> Konige,<br />

1 Vgl. L us chin, Allgemeine Miinzk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Geldgeschichte <strong>des</strong><br />

Mittelalters <strong>und</strong> <strong>der</strong> neueren Zeit. Miinchen 1904. S. 215; Babelon ?<br />

La theorie feodale de la monnaie. (Extrait <strong>des</strong> memoires de l'Academie<br />

<strong>des</strong> Inscriptions et Belles-Lettres. Tome XXXVIII. l re Partie). Paris<br />

1908. S. 35.<br />

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