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Seite 62<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte<br />

Abb. 12: Ausgewählte Instrumentencluster im Bereich Finanzwirtschaft<br />

Ranking Instrumentencluster<br />

1. Institutionsbezogene Berichtspflichten<br />

2. Regulierung des Risikomanagements von Finanzdienstleistern<br />

3. Reporting von ressourcenbezogenen Informationen durch Unternehmen<br />

Institutionsbezogene Berichtspflichten erhöhen die Vergleichbarkeit zwischen den<br />

Unternehmen und erhöhen den Wettbewerbsdruck hinsichtlich der Ressourceneffizienz.<br />

Hierbei steht im Vordergrund, wie segmentabhängige Publikationspflichten für<br />

gelistete Unternehmen hinsichtlich ihrer Ressourcennutzung aussehen könnten. Ressourcen-<br />

und materialspezifische Veröffentlichungs- und Berichtspflichten von kapitalmarktbasierten,<br />

d.h. gelisteten Unternehmen sollen daher vor allem so gestaltet<br />

sein, dass diese veröffentlichten Informationen für Finanzdienstleister direkt nutzbar<br />

sind. Mögliche Ansatzpunkte für punktuelle Änderungen könnten bspw. Listingbedingungen<br />

bei Wertpapierbörsen sein.<br />

Den Finanzdienstleitern, insbesondere Kreditinstituten und Versicherungen, wird durch<br />

die Regulierung des Risikomanagements von Finanzdienstleistern ein Mindestmaß<br />

an erforderlichen Prozessen im Umgang mit Risiken auferlegt, andererseits werden<br />

aber auch Methoden und Verfahren beschränkt. Bestehende Regulierungen<br />

schreiben konkret vor, wie ein Risikocontrolling-System aufgebaut sein muss und welche<br />

Methoden zur Risikobewertung für welche Risiken genutzt werden dürfen. Forschungsarbeiten<br />

zeigen jedoch (vgl. Onischka / Fucik 2008), dass ressourcen- und<br />

klimabezogene Risiken bislang nicht abgedeckt werden, sodass eine Integration teilweise<br />

aus regulativen Gründen noch nicht möglich ist. Ziel einer durch entsprechende<br />

Instrumente präzisierten Regulierung wäre die Integration der Ressourcennutzung als<br />

zentralen Risikotreiber in das eigene Risiko- und Chancenmanagement (sowohl Aktivseite,<br />

Passivseite als auch operatives Geschäft). Hierbei sind allgemeine Anforderungen<br />

an die Finanzmarktregulierung zu nennen, damit ein Ressourcenschutz im o.g.<br />

Kontext überhaupt nutzbar wird. Darüberhinaus können Vorschläge entwickelt werden,<br />

an welchen Schnittstellen im aktuellen Regulierungsrahmen Anpassungen (z.B. Öffnungsklauseln)<br />

erforderlich sind.<br />

Reporting von ressourcenbezogenen Informationen durch Unternehmen: Inhalte<br />

und Form der Berichterstattung von Unternehmen sind stark geprägt von Berichtsstandards,<br />

aber auch Richtlinien und Regeln (z.B. IDW Standards und IDW Hinweise),<br />

die den Maßstab der Prüfinstitution (i.R. Wirtschaftsprüfer) darstellen. Bislang gibt es<br />

keine präzisen Standards, welche Informationen in welcher Form zu Fragen des Ressourcenverbrauchs<br />

in der Unternehmensberichterstattung berücksichtigt werden müssen.<br />

Diese inhaltliche Lücke gilt es zu füllen, wobei hier besonders die internationalen<br />

Standardisierungsgremien wie IASCF, DRS Committee, aber auch das Netzwerk Lebenszyklusdaten<br />

usw. als direkte Zielgruppe adressiert werden. Indirekt betreffen die<br />

erstellen Regeln alle Kapitalgesellschaften.

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