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Seite 36<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

Gerade für die Beurteilung von innovativen, ressourcen- oder klimarelevanten Zusammenhängen<br />

sind Rückschlüsse (allein) auf Basis der historischen Entwicklungen<br />

gefährlich, da sie <strong>of</strong>t zu Fehleinschätzungen führen. Das ausschließlich empirisch<br />

ermittelte Risikoexposure – zumindest hinsichtlich der Risikobeiträge infolge der Ressourcennutzung<br />

und des Klimawandels – ist ohne eine prospektive Adjustierung nicht<br />

direkt aussagekräftig: die historischen Daten sind aufgrund des Kontextes quasi „entwertet“<br />

(Onischka 2008).<br />

Die ressourcen- und klimaspezifischen Risiken insgesamt erhöhen im Allgemeinen die<br />

konventionellen Markt- und Kreditrisiken; obwohl es hierbei sowohl Gewinner als auch<br />

Verlierer gibt, ist ein Netting, d.h. eine gegenseitige Verrechnung der Risikobeiträge,<br />

nur sehr begrenzt sinnvoll, da diese zeitlich und branchenspezifisch heterogen anfallen<br />

können (Steinbrügge 2007). Aufbauend auf systematischen Fehleinschätzungen<br />

können politische Regulierungsentscheidungen, die helfen diese Risiken adäquat zu<br />

berücksichtigen, wie ein exogener Schock wirken und Unternehmen signifikant –<br />

positiv wie negativ – beeinflussen. Signifikante Veränderungen an zentralen Werttreibern<br />

haben im Regelfall auch Veränderungen am Risikopr<strong>of</strong>il bzw. an der<br />

Bonitätsbeurteilung zur Folge. Also wird das Kreditportefeuille von Banken direkt<br />

betr<strong>of</strong>fen: Der Wert der Kreditsicherheiten (z. B. Wertpapiere oder Immobilien) kann<br />

sich signifikant verändern – man spricht auch von „knock-on-effects“ – und Kredite<br />

selbst können kumuliert zu einem Zeitpunkt stärker in Gefahr geraten, vorübergehend<br />

nicht bedient werden oder vollständig ausfallen (WEF 2007).<br />

Bei Veränderungen im Bereich der Regulierung des Risikomanagements werden in<br />

erster Linie Kreditinstitute, deren Management von Risiken, insb. Markt- und Kreditrisiken,<br />

betr<strong>of</strong>fen sein. Neben den Kreditinstituten können auch die Ratingagenturen<br />

einbezogen werden, die durch die Finanzaufsicht akkreditiert werden. Perspektivisch<br />

können die diskutierten Elemente des Regulierungsrahmens auch im Versicherungssektor<br />

angewendet werden, da insbesondere durch die Regulierungsanpassung durch<br />

Solvency II ähnliche Probleme und Methoden vorliegen, wie in Basel II für Kreditinstitute.<br />

Im Rahmen der Feinanalyse werden entsprechende Querverbindungen aufgrund<br />

der hohen Komplexität nicht berücksichtigt. Der Themenschwerpunkt knüpft damit<br />

direkt an die von der Bundesregierung beschlossene „Deutsche Anpassungsstrategie<br />

zum Klimawandel“ an. In dieser werden die diskutierten Probleme der retrospektiven<br />

Risikobewertung aufgegriffen (Bundesregierung 2008).<br />

4.1.2 Strategien zur Hemmnisreduktion<br />

Handelt es sich bei ressourcen- und klimabezogenen Risiken um eine wertmäßig<br />

signifikante Risikokategorie, ist mit Grundsätzen und Verfahren „...sicherzustellen,<br />

dass die Bank alle wesentlichen Risiken identifiziert, misst und darüber berichtet“<br />

(Basel II, No. 731). Hierbei handelt es sich natürlich nur um die allgemeinen Anforderungen<br />

bzw. Zielsetzungen für die Detailregulierung. Eine direkte und konkrete Verpflichtung<br />

für bestimmtes Handeln erwächst für die einzelne Bank hieraus nicht. Dies<br />

zeigt sich auch im Folgenden: Obwohl sich ressourcen- und klimabezogene Risiken<br />

unter die Kredit- und Marktrisiken subsumieren lassen (Onischka und Fucik 2008),<br />

werden sie in der Literatur gelegentlich auch als eigene Risikokategorie(n) aufgefasst<br />

(IEA / OECD 2007). Verfolgt man diesen Ansatz, gibt Basel II nur den unverbindlichen<br />

Hinweis auf die Weiterentwicklung von neuen Techniken und Verfahren (Basel lI, No.

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