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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

höheres Marktsegment eine höhere „Qualität“ des Unternehmens für Investoren<br />

signalisieren soll. Zudem sind die höheren Marktsegmente, insbesondere der<br />

Primestandard, Voraussetzung für die Berücksichtigung bei bestimmten Aktienindizes,<br />

wie bspw. dem DAX. Für Unternehmen liegt der zentrale Unterschied zwischen den<br />

Marktsegmenten in den Transparenz- bzw. Publikationspflichten (vgl.Tab. ).<br />

Tab. 6: Ausgewählte Transparenz-/Publikationspflichten nach Marktsegmenten<br />

Entry Standard General Standard Prime Standard<br />

• Jahresbericht/<br />

Halbjahresbericht<br />

• Einfache Ad-hoc-<br />

Mitteilungen<br />

• Jahresbricht/Halbjahresbericht<br />

innerhalb von 4 Monaten<br />

• Quartalsberichte<br />

• Erweiterte Ad-hoc-Mitteilungen<br />

in Deutsch<br />

• Offenlegungen von Directors<br />

Dealings (WpHG)<br />

• Pflichtangebot bei Kontrollwechsel<br />

(= Gesetzliche Transparenzpflichten<br />

für den regulierten<br />

Markt)<br />

Quelle: eigene Darstellung, weiterentwickelt aus Deutsche Börse AG 2009<br />

4.3.2 Strategien zur Hemmnisreduktion<br />

• Jahresabschluss nach internationalenRechnungslegungsstandards<br />

(IFRS/IAS oder US-<br />

GAAP) (dt./en.)<br />

• Ausführliche Quartalsberichte<br />

nach den Vorgaben der Börsenordnung<br />

(dt./en.)<br />

• Unternehmenskalender<br />

• Mindestens eine<br />

Analystenkonferenz pro Jahr<br />

• Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich<br />

in englischer Sprache<br />

Momentan besteht weder für gelistete noch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen<br />

die Verpflichtung, ressourcenbezogene Informationen <strong>of</strong>fenzulegen. Unter Berücksichtigung<br />

der zentralen Rolle von Wertpapierbörsen kann ein Ansatzpunkt darin liegen,<br />

für Marktsegmente mit hohen Transparenzpflichten zusätzliche Publikationspflichten<br />

einzuführen. Dies bedeutet konkret, dass gelistete Unternehmen neben den bisherigen<br />

Reportingpflichten zusätzliche ressourcen- und klimarelevante Informationen<br />

<strong>of</strong>fenlegen müssen. Werden von ganzen Marktsegmenten entsprechende umwelt- und<br />

ressourcenbezogene Informationen in standardisierter Form <strong>of</strong>fengelegt, können<br />

schließlich Finanzdienstleister diese Informationen in die Investment- und Finanzierungsentscheidungen<br />

bei diesen Unternehmen einbeziehen.<br />

Im Hinblick des Grads der Komplexität für diese zusätzlichen Reportingpflichten sind<br />

verschiedene Ansatzmöglichkeiten denkbar, wobei hierzu ein grundsätzlicher Trade<strong>of</strong>f<br />

besteht zwischen Vergleichbarkeit und Wirkung auf die Ressourceneffizienz einerseits<br />

und Praktikabilität bzw. Aufwand für die Unternehmen andererseits. Vereinfacht<br />

können mehrere beispielhafte Ansatzmöglichkeiten benannt werden (vgl. Tab. ). Neben<br />

diesen Reportingansätzen sind weitere Zwischenstufen grundsätzlich möglich.<br />

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