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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

4.4.1 Politische Ressortzuständigkeiten<br />

Problemfeld: Die Vielschichtigkeit und Komplexität der vorgeschlagenen Politikmaßnahmen<br />

lässt sich auf politischer Ebene nur begrenzt durch einzelne Fachressorts<br />

koordinieren. Zudem erfordert insbesondere die Verknüpfung von fachspezifischen<br />

Ansätzen (z. B. Fragen der Finanzmarktregulierung) einerseits und ressourcen- und<br />

klimabezogene Schwerpunkte andererseits eine inhaltliche Vernetzung verschiedenster<br />

Themen. Eine ressortspezifische Planung, Durchführung und Steuerung der<br />

verschiedenen Maßnahmen kann gegenseitig verstärkende Wirkungen von Maßnahmen<br />

hemmen, s<strong>of</strong>ern der Policy Mix nicht „aus einem Guss“ erfolgt. Unabhängig von<br />

den in dieser Feinanalyse vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ressourcenschutz, gibt<br />

es analog im Bereich der Politikfelder Finanzwirtschaft in Verbindung Umwelt-<br />

/Klimaschutz bzw. Nachhaltiger Entwicklung das Erfordernis für eine strategische und<br />

taktische Koordinierung politischer Maßnahmen.<br />

Ansatzpunkte: Für die Konkretisierung der Handlungsempfehlungen, aber insbesondere<br />

zur ressortübergreifenden strategischen Vernetzung mit anderen Politikinstrumenten,<br />

wird auf Bundesebene die Gründung einer interministeriellen Staatssekretärsrunde<br />

vorgeschlagen, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen von Nachhaltigkeit/Ressourceneffizienz<br />

und Finanzwirtschaft beschäftigt. Dieses aus verschiedenen<br />

Ressorts auf Ebene der Staatssekretäre besetzte Gremium hat das Ziel, strategische<br />

Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorzubereiten und in der Umsetzung<br />

zu begleiten. Hierbei sollten insbesondere Vertreter des BMF, des BMU, des<br />

BMWi, des BMJ sowie des Bundeskanzleramts künftige Maßnahmenfelder identifizieren<br />

und politische Strategien für deren Umsetzung vorbereiten und konkrete Arbeitsaufträge<br />

für die verschiedenen Ressorts verabschieden. Auf die vergangenen<br />

Erfahrungen ähnlicher Gremien (z. B. „Green Cabinet“) soll hierbei zurückgegriffen<br />

werden; ggf. kann auch das Aufgabespektrum bestehender Gremien erweitert werden.<br />

Eine erste zentrale Aufgabe dieses Gremiums wäre die Erarbeitung der Top10-<br />

Maßnahmen, die dazu führen, dass die Themen Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschutz<br />

in der Finanzwirtschaft systematisch verankert werden. Ausgangspunkt<br />

für die Top10-Maßnahmen kann die nachfolgende Darstellung sein:<br />

• Zukunft der Finanzmarktregulierung („Basel III“)<br />

• Leitlinie für das Forschungsprogramm „Nachhaltige Finanzwirtschaft“<br />

• Schwerpunkte in der Exportförderung<br />

• Aufgabenschwerpunkte der staatlichen Förderbanken<br />

• Unternehmensreporting<br />

• Transparenzpflichten auf dem Kapitalmarkt<br />

• Fiskalische Förderung von nachhaltigen Geldanlagen<br />

• (Finanzmarktgerechte) Datenerhebung und –bereitstellung<br />

• Rolle der Finanzaufsichtsbehörden<br />

• Langfristige Efficiency- und Nachhaltigkeitsalliance im Finanzsektor<br />

Seite 57

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