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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Systematisierung unternehmensnaher Instrumente<br />

Instrumentencluster: Raumordnung, Bauleitplanung<br />

Ein hervorgehobenes Ziel der Raumordnung ist die Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung.<br />

Hierunter ist eine pflegliche und vorsorgende Nutzung der Räume (Raumgüter)<br />

zu verstehen, so dass auch für nachfolgende Generationen genügend Entwicklungschancen<br />

bestehen. Da sehr viele unterschiedliche ökonomische, ökologische<br />

und sozio-kulturelle Belange koordiniert werden müssen und die Ansprüche an die<br />

einzelnen Räume unterschiedlich sind, wird die Raumordnung auch als Querschnittsaufgabe<br />

bezeichnet. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug<br />

zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in<br />

Deutschland. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im<br />

Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Die Rechtsetzung im Bereich des<br />

Baurechts ist Angelegenheit des Bundes. Die Bauleitplanung übernehmen die Gemeinden<br />

nach Maßgabe des Baugesetzbuches unter Beachtung zwingender Vorgaben<br />

der Raumordnung durch die Erarbeitung und Umsetzung des Flächennutzungsplans<br />

und der Bebauungspläne. Die Umsetzung der Bauleitplanung geschieht auf<br />

kommunaler Ebene. Viele verantwortliche, politische Akteure behindern ein einheitliches<br />

Vorgehen. Die Kompetenzen des Bundes erstrecken sich auf die Schaffung eines<br />

gesetzlichen Rahmens ohne konkrete Vorgaben für die Planung machen zu können.<br />

Neben privaten Netzwerken und Initiativen hat vor allem die Politik auf Bundes-,<br />

Landes-, und kommunaler Ebene die Möglichkeit, Anreize für zukunftsfähiges Bauen<br />

und Sanieren zu schaffen und so langfristig die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung<br />

zu stellen. Um die Bestände sinnvoll zu beurteilen, im Sinne von Nachhaltigkeit<br />

und Ressourceneffizienz zu modernisieren und erhalten zu können, muss der Bedarf<br />

über einen Zeitraum von mindestens 80 bis 100 Jahren vorausgesehen und ein entsprechendes<br />

Angebot soweit wie möglich sichergestellt werden. Hierfür ist eine integrierte<br />

Strukturpolitik erforderlich. Um diese zu gewährleisten, ist eine Betrachtung<br />

weit über die direkte Erhebung des Material- und Energiebedarfs hinaus nötig.<br />

Darüberhinaus wird durch die Vergrößerung des Anwendungsbereiches für ressourcenschonende<br />

Technologien im Bereich Bauen und Wohnen der Markt für diese Produkte<br />

vergrößert. Potenziale zur Weiterentwicklung bestehen in der Ausgestaltung der<br />

gesetzlichen Grundlagen. So könnten die entsprechenden Passagen im BauGB dahingehend<br />

geändert werden, dass den Gemeinden ein größerer Spielraum bei der<br />

Ausgestaltung der Bebauungspläne bleibt. Auch die bisher eng eingeschränkten Befugnisse<br />

der Kommune bei der Baugenehmigung könnten mit einer stärkeren Gewichtung<br />

des Ressourceneffizienz-Ansatzes erweitert werden.<br />

Instrumentencluster: Innovationsförderung, F&E-Förderung<br />

Forschung und Innovation in den Unternehmen sind der entscheidende Schlüssel für<br />

Wettbewerbsfähigkeit. Mit den Programmen zur Technologie- und Innovationsförderung<br />

werden Unternehmen, vor allem im Verbund mit anderen Unternehmen und mit<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen, in wichtigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten<br />

unterstützt. Innerhalb dieses Instrumentenclusters werden insbesondere Ansatzpunkte<br />

wie spezielle Förderprogramme (z.B. Innovations-Förderprogramme, F&E-<br />

Förderung) untersucht, die geeignet sind, Innovationsfelder und neue relevante Tech-<br />

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