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Seite 34<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Feinanalysepaper für die Bereiche Innovation und Markteinführung<br />

3.3 Maßnahmen aus dem Bereich „Innovation und Markteinführung“ im<br />

Überblick<br />

Die nachfolgenden Maßnahmen-Kurzbeschreibungen nehmen Bezug auf Abb. 7 wobei<br />

neben der zu Grunde liegenden Leitidee auf die jeweilige Ausgestaltung sowie die geschätzten<br />

Kosten basierend auf einem Gesamtzeitraum von 5 Jahren – eingegangen<br />

wird. Nach den einzelnen Maßnahmenbeschreibungen wird die Zeit- und Kostenplanung<br />

im Überblick vorgestellt.<br />

(1) Interministerielle Staatssekretärsrunde: Innovationspolitische Maßnahmen<br />

ressortübergreifend entwickeln und steuern (vgl. ausführlicher Onischka et<br />

al. 2010)<br />

Idee: Moderiert vom Bundeskanzleramt wird eine Runde der Staatssekretäre geschaffen,<br />

in der ressortübergreifend Strategien und Politikmaßnahmen zur Förderung<br />

von Ressourceneffizienz-Innovationen und deren Markteinführung bezogen<br />

auf den Policy Mix diskutiert und koordiniert werden. Die interministerielle Staatssekretärsrunde<br />

baut auf bereits existierende Abstimmungsprozesse zwischen verschiedenen<br />

Politikressorts (z.B. Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungspolitik) auf<br />

und fokussiert diese auf den Schwerpunkt Ressourceneffizienz.<br />

Ausgestaltung: Unterschiedliche Ausgangslagen und Entwicklungen führen zu einem<br />

sehr heterogenen Portfolio an Herausforderungen. Aus diesem Grund sind<br />

ressortübergreifende Strategien notwendig, um vorgeschlagene Maßnahmen effektiv<br />

umzusetzen. Der interministeriellen Staatssekretärsrunde sollten Vertreter aus<br />

den Ministerien des BMU, des BMWi, des BMBF, des Bundesministeriums der Justiz<br />

(BMJ), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie des Bundeskanzleramts<br />

angehören; darüber hinaus können <strong>the</strong>menspezifisch weitere Akteure hinzugezogen<br />

werden. Die interministerielle Runde, die kurzfristig eingesetzt werden<br />

kann, befasst sich aus innovationspolitischer Perspektive u.a. mit der Koordinierung<br />

und Gestaltung von öffentlicher Forschung einschließlich der entsprechenden<br />

Förderung, mit der grundsätzlichen Abstimmung der Auswahl von Instrumenten für<br />

die Förderung von Forschung und Innovation sowie mit der Überprüfung der Effektivität<br />

und Effizienz des Mitteleinsatzes durch regelmäßige Evaluationen von Fördermaßnahmen.<br />

Sie stimmt die Innovationspolitik des Bundes mit den anderen Politikebenen<br />

von Europäischer Union und Bundesländern ab. Darüber hinaus stellt<br />

diese Arbeitsgruppe auch einen sehr guten Rahmen dar, um ausgewählte Sondermaßnahmen<br />

und Projekte auszuschreiben, auszuwählen und zu prämieren.<br />

Etatrelevante Kosten: 100.000 Euro p.a.

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