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Seite 46<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

zung zu gewährleisten. Mit einer Verbesserung des Anlegerschutzes geht<br />

gleichzeitig eine Verbesserung der Transparenz im Hinblick auf die Ressourcennutzung<br />

einher (Verheyen 2008). Die Herausforderung für den Gesetzgeber<br />

besteht demzufolge darin, ein klar vorgegebenes Rahmenwerk zu entwickeln,<br />

das auch Motivationsanreize für die Marktteilnehmer schafft. Hierfür gibt<br />

es grundsätzlich verschiedene Strategien, um den o. g. Hemmnissen zu begegnen:<br />

Die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Prüfungspflichten könnten<br />

erweitert werden. Denkbar ist hierbei eine allgemeine Ausdehnung der Kontrolle<br />

von Nachhaltigkeitskriterien auf ressourcen- und klimarelevante Informationen<br />

(Hesse 2004), bspw. im Rahmen des Kapitalinformationshaftungsgesetzes<br />

bzw. des Bilanzkontrollgesetzes. Dann ist die Entwicklung von passgenauen<br />

Indikatoren zum Thema Ressourcennutzung notwendig, die im Sinne<br />

eines verbindlichen Mindeststandards eine grundsätzliche Vergleichbarkeit<br />

gewährleistet. Im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung scheinen grundsätzlich<br />

drei Herangehensweisen sinnvoll, um den skizzierten Hemmnissen zu begegnen:<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, explizit festgelegte ressourcenbezogene<br />

Indikatoren im Reporting zu benennen. Über den konkreten Umfang,<br />

die Form und Ausgestaltung hinausgehend werden keine weiteren Vorgaben<br />

gemacht. Ebenso bleibt es den Unternehmen überlassen, ob sie den<br />

Berichtspflichten im Rahmen des Jahresabschlusses (z. B. Lagebericht) oder<br />

in einem Nachhaltigkeitsbericht nachkommen.<br />

Entwicklung eines berufsständischen Standards (bspw. vom DRSC), der die<br />

Handhabung über den Bericht von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren<br />

konkretisiert. Faktisch läuft dies auf eine interpretierende, weitergehende<br />

Empfehlung der bestehenden gesetzlichen Berichtspflichten hinaus.<br />

Ein solcher Standard kann dabei auf bestehende andere Berichtsstandards<br />

verweisen (z. B. GRI) oder aber Informationsinhalte möglichst konkret benennen.<br />

Ein eigenständiges, möglichst detailliertes Rahmenwerk zur Ressourcen- und<br />

ggf. Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zunächst ist es unerheblich, ob diese<br />

Standardisierung als separates Rahmenwerk oder als international abgestimmter<br />

Standard als Bestandteil der IAS / IFRS bzw. US-GAAP entwickelt<br />

wird. Im Idealfall gelingt eine solche Standardisierung unter Einbezug aller Interessenvertreter<br />

auf freiwilliger Basis. Bedeutsamer ist aber vielmehr, dass<br />

hierdurch die für Investoren zentralen Aspekte der Vollständigkeit, Vergleichbarkeit<br />

und Transparenz der Umwelt- und Klimaleistungen von Unternehmen<br />

erreicht werden.<br />

Allen drei Varianten ist gemein, dass sie für Unternehmen auf lange Frist quasi verpflichtend<br />

wirken, auch wenn der zweite Vorschlag technisch keine Verpflichtung i. e.<br />

S. wäre. Unabhängig davon, ob die für Unternehmen erforderlichen Anforderungen mit<br />

den o. g. Herangehensweisen umgesetzt werden, setzen diese jeweils einen mittelfristigen<br />

Entwicklungsprozess sinnvoller Berichtsinhalte und vor allem ressourcenspezifischer<br />

Indikatoren voraus. Entsprechende ressourcenbezogene Indikatoren sind in<br />

der Wissenschaft bereits auf makroökonomischer oder produktbezogener Ebene<br />

entwickelt wurden, zumeist mit dem Ziel, sowohl direkte als auch indirekte St<strong>of</strong>fströme

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