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MaRess_AP4_11.pdf - Publication Server of the Wuppertal Institute ...

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Seite 48<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

Dieser Vorschlag ist grundsätzlich in zwei Varianten denkbar: Einerseits als freiwillige<br />

Entwicklung der KPI unter Federführung der Wirtschaft bzw. entsprechenden Standardisierungsgremien,<br />

andererseits verpflichtend unter Federführung der Politik.<br />

Der Vorschlag wird erfahrungsgemäß nicht innerhalb weniger Wochen und Monate<br />

realisierbar sein; realistisch ist die Ausarbeitung ausgewogener Branchenindikatoren<br />

innerhalb von zwei Jahren, selbst wenn an aktuelle Standardisierungsprozesse (z. B.<br />

des DRS) angeknüpft wird. Insoweit wäre es zielführend, diesen Entwicklungsprozess<br />

möglichst kurzfristig anzustoßen. Die Prozessgestaltung und Moderation der Entwicklungsprozesse<br />

sollte hierbei von der Politik initiiert werden, wobei im Sinne einer übergreifenden<br />

Allianz zum Thema Ressourceneffizienz alle relevanten Finanzmarktakteure<br />

und Stakeholder mit eingebunden werden müssen (vgl. <strong>AP4</strong> Analysefelder Efficiency<br />

Awareness&Performance, Instrument (8): Intermediäre Ressourceneffizienzstrukturen).<br />

Verpflichtung zur Aufnahme der KPI in den Lagebericht<br />

Werden Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht gemacht,<br />

sind sie bereits heute prüfungspflichtig, ebenso können – allerdings freiwillig – Nachhaltigkeitsberichte<br />

geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden (IDW<br />

2005: EPS 821). Grundsätzlich ist die Prüfung der Unternehmensberichte durch externe<br />

Dritte (wie etwa Wirtschaftsprüfer) unabdingbar, damit eine unternehmens- und<br />

branchenübergreifende Mindestqualität der veröffentlichten Informationen gewährleistet<br />

wird bzw. keine falschen Angaben oder schwerwiegenden Auslassungen erfolgen.<br />

Mittels externer Kontrollinstanzen wird also eine objektivere Einschätzung der Risiken<br />

angestrebt und Interessenskonflikte der Unternehmen sowie Subjektivität der veröffentlichten<br />

Daten reduziert.<br />

Grundsätzlich ist es sinnvoll, für die Veröffentlichung von nichtfinanziellen KPI eine<br />

gesonderte Prüfungspflicht einzuführen, unabhängig davon, ob sie separat zum Geschäftsbericht<br />

oder in einem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden. Eine sinnvolle<br />

Realisierung gelingt mit einer Erweiterung der handelsrechtlichen Vorschriften zum<br />

Lagebericht. 8 Beispielsweise könnte der §289 Abs. 1 HGB wie folgt neu formuliert<br />

werden (Änderungsvorschläge sind fett markiert):<br />

„Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses<br />

und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene<br />

und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende<br />

Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft zu enthalten.<br />

In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen<br />

Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss<br />

ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Ferner ist im Lagebericht<br />

die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken<br />

auf Basis nichtfinanzieller Leistungsindikatoren zu beurteilen und zu erläutern;<br />

zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zu den nichtfinanziellen<br />

8 Sobald die entsprechenden branchenbezogenen Leistungsindikatoren ausgearbeitet wurden (siehe<br />

erster Vorschlag), kann dieses Paket an Indikatoren als verpflichtender Teil in den Lagebericht integriert<br />

werden. Dies könnte praktisch über einen Verweis auf die erarbeiteten Indikatoren im Handelsrecht<br />

erfolgen.

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