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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

731), der auch national nicht weiter konkretisiert wurde. Sowohl bei den Vorschriften<br />

zum Risikotragfähigkeitskonzept als auch beim Management von Marktrisiken gilt,<br />

dass mit der aktuellen Regulierung zumindest <strong>the</strong>oretisch bzw. formaljuristisch ressourcenbezogene<br />

Risiken mit abgedeckt sind. 9 Faktisch wird dies aber aufgrund der<br />

vorgeschriebenen retrospektiven Modelle nicht erreicht. Somit ergibt sich ein Dilemma:<br />

Einerseits fordern die gültigen Grundsätze den Einbezug aller signifikanten Risikokategorien.<br />

Die nutzbaren Modelle decken die ressourcen- und klimabezogenen Risiken<br />

aber nur unter bestimmten, im Allgemeinen realitätsfernen Modellannahmen ab (vgl.<br />

Onischka / Fucik 2008). Aufbauend auf dieser Diagnose des Status Quo der Regulierung<br />

können relevante Hemmnisse in Bezug auf den Ressourcenschutz identifiziert<br />

werden:<br />

• Im Tagesgeschäft von Finanzdienstleistern spielt Ressourceneffizienz faktisch<br />

keine Rolle, obwohl für die zu finanzierenden oder kapitalisierenden Unternehmen<br />

der Ressourceneinsatz bzw. die Ressourceneffizienz immer wettbewerbsrelevanter<br />

wird (ADL et al. 2005). Selbst unter dem Gesichtspunkt der Risikobewertung<br />

(Rating, Bonitätsbeurteilung), bei der auch qualitative Aspekte eine Rolle spielen<br />

können, ist das Thema Ressourceneffizienz im Tagesgeschäft nicht verankert.<br />

• Im Risikomanagement von Kreditinstituten werden ressourcen- und klimabezogene<br />

Sachverhalte nicht direkt berücksichtigt. Hiermit verbundene Risiken sind nur<br />

prospektiv quantifizierbar, d. h. sie sind aus historischen Daten nicht bzw. nur unzureichend<br />

ableitbar. Faktisch verbietet jedoch der Regulierungsrahmen die Nutzung<br />

nicht-historischer bzw. frequentistischer Ansätze, so dass ressourcenbezogene<br />

Informationen im Risikomanagement nur eingeschränkt berücksichtigt werden<br />

können.<br />

• Es fehlen positive Anreize, das Thema Ressourcennutzung als Risiko (und damit<br />

auch als Chancen)-Aspekt zu nutzen. Beispielsweise werden weder Good Practice<br />

Beispiele in der Finanzszene diskutiert, noch gibt es Hinweise in Rundschreiben<br />

oder sonstigen Kommunikationskanälen der Finanzaufsicht zu diesem Themenkomplex.<br />

Aufbauend auf dieser Diagnose sind zwei verschiedene Strategien zur Problemlösung<br />

möglich: (a) die stärkere Ausnutzung des bestehenden Regulierungsrahmens (second<br />

best Lösung) oder (b) die Veränderung des Regulierungsrahmens (first best Lösung).<br />

Beide Strategien schließen sich nicht aus, sondern sind vielmehr komplementär zu<br />

verstehen:<br />

a) Stärkere Ausnutzung der Flexibilisierungsmöglichkeiten des bestehenden, europäischen<br />

Regulierungsrahmens<br />

Eine besondere Rolle hat hierbei die Finanzaufsicht, deren Aufgabe die Unterstützung<br />

und Kontrolle der Regulierung ist, da diese national erfolgt. In Deutschland ist für die<br />

Finanzaufsicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die<br />

9 Beim sog. Standardansatz wird die Eigenkapitalhinterlegung je nach Asset-Klasse pauschal ermittelt,<br />

als Summe aus allgemeinem und spezifischem Marktrisiko. Die teilweise großzügig gewählten Pauschalen<br />

an die Eigenkapitalanforderung decken laut Regulator alle Risikokategorien ab, sowohl <strong>the</strong>oretisch<br />

als auch die ressourcen- und klimabezogenen Risiken. Der sog. interne Ansatz („IRB“) läuft<br />

meist auf ein Modell analog zum Value-at-Risk-Ansatz hinaus, und wird von der Finanzaufsicht geprüft<br />

und genehmigt; könnte also <strong>the</strong>oretisch und formaljuristisch ebenfalls bereits entsprechende Risiken<br />

mit abdecken.<br />

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