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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

gen. Darüber hinaus sind Forschungsaktivitäten im Bereich Finanzwirtschaft (Finance/Sustainable<br />

Finance) erforderlich, die durch die Praxis präzisiert werden können.<br />

Damit die diskutierten Themen bei der BIS auch tatsächlich behandelt werden, sind<br />

entsprechende inhaltliche Impulse erforderlich, beispielsweise von deutscher Seite.<br />

Diese Impulse sollten hierbei sowohl direkt, also bspw. über die Bundesbank, erfolgen,<br />

aber auch indirekt, also durch eine vorherige internationale wissenschaftliche Diskussion.<br />

Für die Realisierung der Vorschläge entstehen keine direkten Kosten, jedoch sind<br />

erfahrungsgemäß Auftragsstudien zu Spezialfragen üblich, sodass hierfür insgesamt<br />

100.000 Euro als Kosten angesetzt werden können.<br />

4.2 Feinanalyse und Handlungsempfehlungen zum Analysebereich<br />

Unternehmensberichterstattung von Ressourcenaspekten<br />

4.2.1 Hintergrund zur Berichterstattung von Ressourcenaspekten<br />

Die derzeitige Risikoberichterstattung deutscher Unternehmen mit Umwelt-, Klima-<br />

und Ressourcenbezug wird maßgeblich durch Anforderungen auf Basis von gesetzlichen<br />

Verpflichtungen sowie berufsständischen Empfehlungen bestimmt. Im Bereich<br />

des Bilanzrechts, des Aktienrechts und des Wertpapier- und Investmentrechts bestehen<br />

Pflichten für alle Finanzmarktakteure, ressourcen- und klimabezogenene Sachverhalte<br />

<strong>of</strong>fenzulegen. Diese Pflichten greifen immer dann, wenn ökologische Sachverhalte<br />

mit unternehmensbezogenen Risiken verbunden sind. Ausgehend vom Bilanzrechtsreformgesetz<br />

(BilReG) soll diese Offenlegung auf die Adressaten abgestimmt<br />

werden, also auch und insbesondere aufbereitet für Investoren und Analysten.<br />

Dieses Reporting soll eine Entscheidungsgrundlage für die Quantifizierung von Risiken<br />

bieten, wobei unter die im Handelsrecht geforderte Abb. der „voraussichtlichen<br />

Entwicklung“ (§ 315 Abs. 1 HGB) auch implizite Nachhaltigkeitsbezüge subsumiert<br />

werden können.<br />

Die Berichterstattung wird nunmehr nicht ausschließlich nur mit Risiken, sondern auch<br />

mit Chancen in Verbindung gebracht. Dies geht über die Forderung im Gesetz zur<br />

Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hinaus, in dem explizit<br />

eine reine Risikoberichterstattung hinsichtlich klassischer Unternehmensrisiken verlangt<br />

wird. Die in §289 und §315 HGB genannten bilanzrechtlichen Pflichten gehen zu<br />

Gunsten der Aktionäre, während die Berichtspflichten durch das Wertpapierhandelsgesetz<br />

und Investmentgesetz inzwischen auf alle Anleger ausgeweitet sind (Verheyen<br />

2008). Der durch das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2007 dem HGB<br />

angefügten sog. Bilanzeid (§264 Abs. 2 HGB) zielt auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des (Konzern-)Lageberichts ab und dient sowohl der Transparenz als auch dem Anleger-/Aktionärsschutz.<br />

Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze, die vor allem die Prospektpublizitätspflichten<br />

betreffen, wie beispielsweise das Wertpapierprospektgesetz<br />

(Verheyen 2008).<br />

Darüber hinaus sind die weniger verbindlichen Standards der privatwirtschaftlich<br />

organisierten Einrichtungen Deutsches Rechnungslegung Standards Committee<br />

(DRSC) und Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) praxisrelevant. Empfehlungen vom<br />

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