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Seite 40<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

Tab. 4: Übersicht über erste spezifische Vorschläge zur Regulierung des Risikomanagements<br />

Idee Umsetzbarkeit<br />

Ansätze im bestehenden Regulierungsrahmen<br />

Effektivität<br />

hinsichtlich RE<br />

Fachliche Probleme/Widerstände<br />

Haircuts kurzfristig eher gering mittel<br />

Ratingagenturen kurzfristig hoch gering<br />

IRB mittel bis langfristig mittel hoch<br />

Ansatzpunkte für Veränderungen des Regulierungsrahmens<br />

Öffnungsklausel kurz- bis mittelfristig mittel gering bis mittel<br />

Neue Marktrisikomodelle langfristig hoch hoch<br />

Beschränkung Netting mittel- bis langfristig eher gering eher hoch<br />

Verweis auf Risiken mittelfristig mittel gering<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die Frage, welcher Akteur die genannten oder darüber hinausgehenden Änderungen<br />

forcieren und umsetzen sollte, ist mit Blick auf die regulatorischen Zuständigkeiten<br />

sinnvoll. Wie teilweise schon diskutiert, haben die nationalen Aufsichtsinstanzen – also<br />

die Bundesbank und BaFin – die Befugnis über die Prüfung der Risikotragfähigkeit,<br />

des Risikomanagementsystems, die Zulassung von internen Risikobewertungs- bzw.<br />

Marktrisikomodellen oder bspw. bei der Genehmigung von verwendbaren Ratingagenturen<br />

direkten Einfluss zu nehmen. Hierbei können grundsätzlich auch die<br />

ressourcen- und klimabezogenen Risiken <strong>the</strong>matisiert und sukzessive berücksichtigt<br />

werden. Eine Änderung der gesetzlichen Normen ist hierfür nicht erforderlich und<br />

könnte von der Bundesbank und insb. der BaFin kurzfristig, also im best-case auch<br />

innerhalb von wenigen Monaten, realisiert werden. Diese Verhaltensänderung bei der<br />

Finanzaufsicht kann allerdings nur ein erster Schritt für eine systematische Verankerung<br />

des Themas sein. Mittel- bis langfristig wird man nicht umhin kommen, über die<br />

nationalen Grenzen hinweg einen einheitlichen Konsens und Regeln für das Management<br />

von Ressourcen- und Klimarisiken zu finden.<br />

S<strong>of</strong>ern Präzisierungen oder Änderungen des gesetzlichen Regulierungsrahmens<br />

angestrebt werden, sind entsprechende internationale Diskussions- und Entwicklungsprozesse<br />

erforderlich. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die BIS (Baseler Committee<br />

der Bank for International Settlement) ein, die zentrale Fragestellungen und<br />

Entwicklungen zum Regulierungsrahmen bearbeitet. Wird eine Veränderung am Basel<br />

II – Rahmen angestrebt, erfolgt hier die Erarbeitung von operativen Umsetzungsvorschlägen.<br />

Gerade hinsichtlich der <strong>of</strong>fenen methodischen Detailfragen, müssten sich<br />

Arbeitsgruppen (bspw. die Untergruppen des Baseler Committee oder Market Committee<br />

der BIS) mit der Weiterentwicklung von bspw. Value-at-Risk-Ansätzen beschäfti-

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