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Seite 42<br />

<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

DRSC zu handelsrechtlich umwelt- und klimarelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren<br />

wurden bislang nicht konkretisiert. Allerdings geht aus den öffentlichen<br />

Sitzungsunterlagen des DSRC vom 09.06.2009 hervor, dass zur Zeit über eine Anpassung<br />

der Empfehlungen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht<br />

gemäß §315 HGB beraten wurde. Hierbei wird diskutiert, ob die in IDW gegebenen<br />

Leitlinien in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sachgerecht sind und<br />

ob der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 diese Leitlinien beinhalten soll.<br />

Eine Konkretisierung in Form von klaren Richtlinien für konkrete Indikatoren ist allerdings<br />

nicht wahrscheinlich.<br />

Erwähnenswert ist zudem, dass der vom IDW 1998 verabschiedete Standard „Aufstellung<br />

des Lageberichts“ (der zwar keine Indikatoren, dafür aber anhand von u. a. 14<br />

Beispielen zum Umweltschutz relevante Aspekte auflistet) vor dem Hintergrund der<br />

Neuregelung des HGB am 07.07.2005 aufgehoben wurde. Orientierung bietet nun der<br />

Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA 1.007 „Lageberichterstattung“ vom<br />

18.10.2005, nach dem branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt und Vergleiche<br />

mit anderen Unternehmen ermöglicht werden sollen. Im Rahmen der Angaben<br />

zu Emissionswerten, Energieverbrauch u. ä. soll Bezug auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage genommen werden. Eine freiwillige weitergehende Berichterstattung<br />

über sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren hinaus ist dabei nur zulässig, s<strong>of</strong>ern<br />

sie den Informationsgehalt des Lageberichts steigert und nicht vom Wesentlichen<br />

ablenkt oder die Übersichtlichkeit beeinträchtigt (IDW 2005: 1235). Dergestalt gibt es<br />

einen – wenn auch begrenzten – Spielraum für eine freiwillige Berichterstattung im<br />

Lagebericht. Da sich der Rechnungslegungshinweis vor allem an Wirtschaftsprüfer<br />

richtet, bietet er den Unternehmen wenig Hilfestellung.<br />

Hinsichtlich der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten existiert zudem ein älterer Entwurf<br />

(IDW PS 821: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung oder prüferischer Durchsicht<br />

von Berichten im Bereich der Nachhaltigkeit; Stand: 12.05.2005), der jedoch<br />

nicht weiter präzisiert wurde.

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