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<strong>MaRess</strong> – <strong>AP4</strong>: Unternehmensnahe Instrumente und Ansatzpunkte – Finanzwirtschaftliche Instrumente<br />

stings (z. B. stärkere Berücksichtigung bei Investmentfonds) bei Nichteinhaltung wegfallen.<br />

Erweiterung der Zulassungs- bzw. Listingbedingungen für Spitzenmarktsegmente<br />

Für die Börse Frankfurt sei hier insbesondere an den Prime Standard gedacht, der<br />

bereits heute eine Vielzahl von Publikationspflichten umfasst, die weit über die gesetzlichen<br />

Anforderungen des regulierten Marktes hinaus gehen. Würden ergänzend auch<br />

Reportingansätze im Hinblick auf Ressourcenaspekte verpflichtend, müssten künftig<br />

im Prime Standard gelistete Unternehmen diesen erweiterten Anforderungen nachkommen,<br />

da ansonsten eine „Abstufung“ in den weniger restriktiven General Standard<br />

erfolgt. Die Änderung der Bedingungen für den Prime Standard kann durch die Börsenorgane,<br />

insb. den Börsenrat, erfolgen: Da nach §12 Abs. 2 BörsG vom Börsenrat<br />

u. a. die Börsenordnung festgelegt wird, können deren Segmentbedingungen (also<br />

§§63 ff BörsO) erweitert werden.<br />

Erweiterte gesetzliche Offenlegungspflichten für den geregelten Markt<br />

Im Gegensatz zum vorgenannten Punkt wäre bei einer gesetzlichen Regelung des<br />

gesamten geregelten Marktes nicht nur der Prime Standard, sondern auch der General<br />

Standard betr<strong>of</strong>fen. Analog zu den o. g. Anknüpfungspunkten würden für gelistete<br />

bzw. zu listende Unternehmen die Transparenzregeln erweitert. Die Umsetzung dieses<br />

Anknüpfungspunktes müsste im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen gesetzlich<br />

erfolgen. Denkbar sind hierbei Änderungen der Prospektpflichten des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

in Verbindung mit dem BörsG bzw. der BörsZV.<br />

4.3.3 Konkrete Handlungsempfehlungen<br />

Grundsätzlich sind verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten einerseits zwischen<br />

vorgenannten Strategien zur Verankerung eines ressourcenbezogenen Reporting bei<br />

Wertpapierbörsen denkbar. Wie bereits diskutiert, erfordern die drei Verankerungsmöglichkeiten<br />

(Aktienindizes – Prime Standard – regulierter Markt) unterschiedlich<br />

restriktive Maßnahmen. Mit Bezug auf die in Kap. 4.3.1 skizzierten Reportingansätze,<br />

ist es grundsätzlich möglich, jeden diskutierten Komplexitätsgrad des Reportings mit<br />

jeder der Maßnahmen zu verknüpfen. Sinnvoller erscheint es jedoch – auch vor dem<br />

Hintergrund der Realisierbarkeit – Maßnahmen mit zunächst geringerer Bindungswirkung<br />

(wie z. B. die Veränderung von Zulassungsvoraussetzung für Aktienindizes) mit<br />

weniger umfangreichen Reportingpflichten zu verknüpfen, als restriktivere Maßnahmen<br />

zu fordern.<br />

Beispielsweise kann die Veränderung der Zulassungsbedingungen für wichtige Aktienindizes<br />

hervorragend mit einer verpflichtenden Teilnahme am Carbon Disclosure<br />

Project verknüpft werden. Eine Verpflichtung für die Offenlegung von spezifischen<br />

KPI-Indikatoren im Lagebericht der Unternehmen würde hingegen den Charakter von<br />

grundsätzlichen Zulassungsbedingungen nicht gerecht, da das „Drohpotenzial“ (Nichtberücksichtigung<br />

im Index) einerseits und der erforderliche Aufwand für deren Vermeidung<br />

andererseits (Erhebung, Veröffentlichung und Testat von ressourcenbezogenen<br />

Indikatoren im Geschäftsbericht) unausgewogen wären. In der Kombination der<br />

Maßnahmen und Reportingansätze ergeben sich mehrere sinnvolle Maßnahmevorschläge:<br />

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