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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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anzunähern. Grundsätzlich gibt es dafür mehrere Möglichkeiten: Durch das Ordnungsrecht<br />

können negative Effekte landwirtschaftlicher Produktion verringert werden, indem die<br />

Produzenten zur Einhaltung bestimmter Produktionsstandards gezwungen werden. Vormals<br />

externe Kosten werden so internalisiert, wodurch die Produktion in der Regel teurer wird,<br />

auch wenn höhere Produktionsstandards Effizienzsteigerungen anreizen können und somit<br />

nicht zwangsläufig immer zu höheren Produktionskosten und damit zu Preissteigerungen<br />

führen müssen.<br />

Wird die Umweltbelastung durch Steuern auf bestimmte Produktionsfaktoren wie zum<br />

Beispiel Düngemittel erfasst, werden umweltfreundlicher produzierte Güter relativ günstiger.<br />

Ein mögliches Problem dieser an der Produktion ansetzenden Maßnahmen könnte jedoch<br />

sein, dass sie auch die Wettbewerbsrelation zwischen der Produktion im Inland und der<br />

Produktion in Ländern, in denen eine solche Internalisierung externer Kosten nicht<br />

stattfindet, verändert. Bei unverändertem Konsum könnten damit ökologische Probleme ins<br />

Ausland verschoben werden. Dies gilt selbst bei Subventionen für umweltfreundliche<br />

Produktionsweisen, da eine Extensivierung und damit Verringerung der Produktion zum<br />

Beispiel in der EU über einen Preisanstieg dazu führen kann, dass außerhalb der EU mehr<br />

produziert wird. Dadurch kann – global gesehen – ein Teil der angestrebten Wirkung wieder<br />

zunichte gemacht werden. Maßnahmen, die direkt am Konsum ansetzen, das heißt, alle<br />

Produkte unabhängig <strong>von</strong> ihrer Herkunft betreffen, geben dagegen keinen Anreiz zu einer<br />

Verlagerung der Produktion ins Ausland.<br />

205. Eine Möglichkeit, den Konsum direkt zu steuern, liegt darin, die Preise <strong>von</strong> weniger<br />

umweltfreundlichen Lebensmitteln durch staatliche Abgaben zu erhöhen. Ein Schritt in diese<br />

Richtung kann die Aufhebung der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf tierische<br />

Produkte darstellen, welche pro Kalorie bzw. Kilogramm in der Regel höhere Umwelteffekte<br />

als pflanzliche Produkte aufweisen (vgl. Kap. 3.2). Momentan werden alle Lebensmittel mit<br />

dem reduzierten Mehrwertsteuersatz <strong>von</strong> 7 % besteuert, wo<strong>von</strong> Getränke (außer Milch,<br />

bestimmte Milchmischgetränke und Leitungswasser) – ob alkoholfrei oder nicht –<br />

ausgenommen sind. Für diese gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz. Für Lebensmittel, die<br />

außer Haus, also zum Beispiel im Restaurant, verspeist werden, gilt hingegen generell der<br />

reguläre Satz <strong>von</strong> 19 % (§ 12 UStG). Ökologisch sinnvoll wäre es somit, tierische Produkte –<br />

gleich den Getränken – <strong>von</strong> dieser Regelung generell, also nicht nur in Restaurants,<br />

auszunehmen. Der SRU spricht sich daher dafür aus, für tierische Produkte den regulären<br />

Mehrwertsteuersatz anzuwenden.<br />

206. In verschiedenen europäischen Ländern werden seit 2010 auch andere Steuern<br />

eingesetzt, um die Lebensmittelwahl zu beeinflussen. Dänemark hat aus Gründen der<br />

Gesundheitsvorsorge 2011 eine Steuer auf gesättigte Fettsäuren eingeführt (Königliche<br />

Dänische Botschaft 2011). Diese Steuer soll Produkte, die einen hohen Anteil an gesättigten<br />

Fettsäuren enthalten, teurer und damit für den Konsumenten unattraktiver machen. Ziel ist

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