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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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Hierdurch entstehen zwar zunächst zusätzliche Kosten, die jedoch – wenn auf Grundlage<br />

zusätzlicher Informationen zielgerichtetere Maßnahmen möglich werden – an anderer Stelle<br />

eingespart werden können (Europäische Kommission <strong>2012</strong>). Grundsätzlich ermöglicht das<br />

umweltrechtliche Verursacherprinzip, die Kosten für Vermeidung, Beseitigung und Ausgleich<br />

<strong>von</strong> Umweltbelastungen demjenigen anzulasten, der sie verursacht hat (vgl. zum<br />

Verursacherprinzip KLOEPFER 2004, S. 189 ff.). Auch die Finanzierung des<br />

medienübergreifenden Umweltmonitorings sollte sich grundsätzlich am Verursacherprinzip<br />

orientieren.<br />

Sofern ein Gesamtkonzept angestrebt wird, das die Auswirkungen auf die Biodiversität<br />

umfassend zu ermitteln versucht, stößt das Verursacherprinzip dann an seine Grenzen,<br />

wenn die durch die Monitoringprogramme abgefragten Daten nicht auf die<br />

Umweltbelastungen durch klar identifizierbare Verursacher zurückgehen. Insofern wären die<br />

Kosten dem Gemeinlastprinzip entsprechend über den Staatshaushalt – und damit durch<br />

den Bund und die Länder – zu finanzieren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Kosten<br />

für die Erhebung bestimmter Daten dem Verursacherprinzip entsprechend angelastet<br />

werden.<br />

651. Insbesondere hinsichtlich eines Stoffmonitorings gibt es verschiedene Ansatzpunkte<br />

dafür, die chemische Industrie an der Finanzierung zu beteiligen.<br />

Ansatzpunkte innerhalb der REACH-Verordnung:<br />

– Die ECHA finanziert sich über unter anderem über Registrierungsgebühren. Fügt man das<br />

Monitoring zum Aufgabenkatalog der ECHA hinzu, so könnten die Gebühren auch für ein<br />

Monitoring verwendet werden. Dieser Ansatz stößt jedoch auf mehrere Probleme.<br />

Zunächst fallen die Gebühren einmalig bei Registrierung oder Aktualisierung an. Da ab<br />

2018 nur noch dann neu hergestellte Chemikalien registriert werden müssen, steuert die<br />

ECHA ohnehin auf eine Finanzierungslücke zu. Ab diesem Zeitpunkt erhofft man sich<br />

zwar, ausreichend Gelder über die Zulassungsgebühren aufbringen zu können.<br />

Angesichts der vermutlich wenigen bis dahin zulassungspflichtigen Stoffe ist das Gelingen<br />

äußerst fragwürdig. Dann werden die ECHA und ihre Aufgaben ohnehin vermehrt über<br />

Gelder aus dem Haushalt der EU finanziert werden.<br />

– Im Rahmen der Stoffbewertung können <strong>von</strong> den Bewertungsbehörden weitere Daten<br />

verlangt werden. Hier könnte – wie im Altstoffprogramm – eine Monitoringpflicht durch die<br />

Behörden ausgesprochen werden. Problematisch ist allerdings, dass sich das Monitoring<br />

nur auf offene Fragen in der Bewertung einzelner Stoffe bezieht.<br />

– Bei Erteilung einer Zulassung gehört es zu den Auflagen, die zugelassenen Stoffe<br />

während der Zulassungsspanne oder auch noch darüber hinaus zu beobachten.<br />

Problematisch ist hier, dass sich das Monitoring nur auf die zugelassenen Verwendungen<br />

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