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rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

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orientierte Kfz-Besteuerung müsste daher im Einklang mit einer Reform der<br />

Energiesteuersätze erfolgen.<br />

319. Derzeit werden Dieselfahrzeuge über den Energiesteuersatz bevorzugt. Dieser liegt<br />

für Dieselkraftstoff (47,04 ct/l) deutlich unter dem für Benzin (65,45 ct/l) (BMF 2011). Trotz<br />

der höheren Kfz-Steuer auf Diesel-Pkw werden immer mehr Diesel-Fahrzeuge angeschafft.<br />

Der Anteil <strong>von</strong> Pkws mit Dieselantrieb an den Neuzulassungen hat sich im Jahr 2010 um<br />

mehr als 11 Prozentpunkte auf 41,9 % deutlich erhöht (Der Mobilitätsmanager,<br />

Pressemitteilung vom 4. Januar 2011). Dieselfahrzeuge belasten aber die Luft stärker mit<br />

NOx und Feinstaub als mit Benzin angetriebene Pkws. Die Europäische Kommission hat<br />

einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG gemacht, nach<br />

der Kraft- und Heizstoffe nicht mehr nach der Menge, sondern nach dem Energiegehalt und<br />

verbrauchsbedingten CO2-Emissionen besteuert werden würden, was zur Folge hätte, dass<br />

Diesel im Verhältnis zu Ottokraftstoff höher besteuert werden würde. Damit würde auch die<br />

durch die niedrigen Steuern bedingte indirekte Subventionierung des Lkw-Verkehrs<br />

zurückgenommen werden (vgl. Kap. 4, Tz. 264).<br />

320. Ziel einer Änderung der Kfz-Besteuerung sollte nicht nur sein, den Verkehr auf<br />

weniger umweltschädliche Fahrzeuge zu verlagern, sondern auch Autoverkehr zu<br />

vermeiden, denn auch schadstoffarme Fahrzeuge haben, zum Beispiel durch Lärm und<br />

Gefährdung der Sicherheit, negative Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität. Daher<br />

sollte angestrebt werden, den Autobesitz langfristig zu verteuern. Untersuchungen zeigen,<br />

dass der Autobesitz entscheidende Stellschraube für die Nutzung ist. Sobald ein Haushalt<br />

über einen Pkw verfügt, geht der Anteil der Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich<br />

zurück (infas und DLR 2010, S. 2).<br />

321. Eine Sonderrolle bei der Kfz-Besteuerung spielt die Dienstwagennutzung. Diese wird<br />

stark steuerlich bevorteilt: Betriebsausgaben für Firmenwagen können vollständig<br />

steuermindernd geltend gemacht werden. Zudem schafft die pauschale Besteuerung in Höhe<br />

<strong>von</strong> monatlich 1 % des Listenpreises für die private Nutzung <strong>von</strong> Dienstwagen einen Anreiz<br />

für Unternehmen, einen Teil des Gehalts an die Arbeitnehmer in Form <strong>von</strong> Dienstwagen<br />

auszuzahlen. Fast 58 % aller Pkw-Neuzulassungen 2010 waren Firmenwagen (Der<br />

Mobilitätsmanager, Pressemitteilung vom 4. Januar 2011). Auch diese Zahl ist gegenüber<br />

den Vorjahren gestiegen. Zudem ist der Anteil PS-starker Fahrzeuge an den Dienstwagen<br />

besonders hoch (2008 waren 71 % der neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 200 PS<br />

Dienstwagen (DIEKMANN et al. 2011, S. 20)). Die bestehende Dienstwagenbesteuerung hat<br />

daher mehrere ökologische Nachteile: Es werden besonders viele umweltschädliche<br />

Fahrzeuge zugelassen, die Firmen haben einen Anreiz, Dienstwagen anzuschaffen, weil sie<br />

sie <strong>von</strong> der Steuer absetzen können und durch die mögliche private Nutzung wird ein Anreiz<br />

für Mitarbeiter geschaffen, das Auto zu nutzen. Da Dienstwagen nur kurz in der Nutzung<br />

sind, prägen sie als Gebrauchtwagen die umweltschädliche Zusammensetzung der<br />

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