09.12.2012 Aufrufe

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

rmweltgutachten 2012 - Zukunftsweisende Förderung von ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Waldflächen, der Herausforderungen des Klimawandels und der zunehmenden Fälle <strong>von</strong><br />

Kahlschlägen und übermäßigen Eingriffen in wertvolle Bestände. Dazu könnte zum Beispiel<br />

eine Konkretisierung des Begriffs der „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ in § 11 Absatz 1<br />

BWaldG beitragen sowie eine Verordnungsermächtigung im BNatSchG, die auch<br />

Sanktionsmöglichkeiten umfasst. Dies gilt, obwohl die Länder <strong>von</strong> einer solchen Regelung<br />

abweichen können, wenn sie auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für den<br />

Naturschutz beruht. Zum einen ist es nicht zu unterschätzen, welche Wirkung in Richtung<br />

einheitlicher Standards <strong>von</strong> einer Bundesregelung ausgehen würde. Zum anderen würde<br />

eine Abweichung <strong>von</strong> Seiten einzelner Länder immer einen Rechtfertigungsdruck erzeugen,<br />

der eine abweichende Regelung schwieriger macht.<br />

Wegen der Gemeinwohlverpflichtung bei der Bewirtschaftung des öffentlichen Waldes sollten<br />

die ökologischen Mindeststandards jedenfalls für diese Eigentumsformen des Waldes<br />

eingeführt werden (VOLZ 2011).<br />

Für die gute fachliche Praxis bzw. ökologische Mindeststandards in der Forstwirtschaft<br />

haben WINKEL und VOLZ (2003) bereits 17 Kriterienvorschläge erarbeitet, die einen<br />

wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Waldnutzung leisten können und die nach wie<br />

vor aktuell sind. Die Vorschläge umfassen unter anderem:<br />

– den Vorzug <strong>von</strong> Naturverjüngung,<br />

– die Beschränkung der Bodenbearbeitung und die Erhaltung der natürlichen<br />

Bodenstruktur,<br />

– das Mindestalter <strong>von</strong> Endnutzungsbeständen (Nadelbäume > 50 Jahre, Laubbäume > 70<br />

Jahre),<br />

– die Beschränkung des Einsatzes <strong>von</strong> Pestiziden, Herbiziden und Holzschutzmitteln auf<br />

ein Minimum,<br />

– den integrativen Naturschutz im Wirtschaftswald (z. B. ausreichender Alt- und<br />

Totholzanteil),<br />

– die Baumartenzusammensetzung (keine Reinbestände mit standortwidrigen oder<br />

fremdländischen Baumarten),<br />

– die Düngung nur zur Behebung anthropogen verursachten Nährstoffmangels und<br />

– das Kahlschlagverbot.<br />

384. Im Sinne des integrativen Ansatzes sollte der Bund ein allgemeines Ziel der<br />

naturnahen Waldwirtschaft festlegen, das oberhalb der geforderten Mindeststandards Raum<br />

für Förder- und Honorierungsmaßnahmen schafft. Auf diese Weise könnten Unsicherheiten<br />

über die Rechtsfolgen einer gesetzlichen Konkretisierung aus dem Weg geräumt werden,<br />

ohne dabei auf eine naturschutzrechtlich durchsetzbare Grundsicherung zu verzichten<br />

365

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!